Grosse Unterstützung für den Vorentwurf zur gewaltfreien Erziehung im ZGB

Ende November 2023 lief die Vernehmlassungsfrist zum Vorentwurf der gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB ab. Kinderschutz Schweiz hat eine erste Auswertung aller Stellungnahmen vorgenommen. Diese zeigt eine breite Zustimmung.
Dienstag, 23. April 2024

Eine erste Auswertung von Kinderschutz Schweiz zu den Stellungnahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzestextes (PDF) zeigt, dass das Vorhaben der gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung von Seiten der Kantone und Parteien eine breite Zustimmung erfährt. Auch die zivilgesellschaftlichen Akteure begrüssen den Vorentwurf ausdrücklich – auch wenn sich einige ein pointierteres Gesetz wünschen.

Alle 26 Kantone haben an der Vernehmlassung teilgenommen und alle Kantone befürworten die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung in Art. 302 Abs.1 ZGB:

Insbesondere haben sie [=die Eltern] das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt zu erziehen.

Mit Ausnahme von Neuenburg sind auch alle Kantone mit dem neuen Art. 302 Abs. 4 ZGB einverstanden. Dieser fügt ergänzend hinzu:

Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.

Breite Zustimmung zu dem Vorentwurf

Sechs Kantone gaben an, dass die psychische Gewalt im Gesetzestext explizit Erwähnung finden sollte und ebenfalls sechs Kantone würden es bevorzugen, wenn Kindern explizit ein Recht auf gewaltfreie Erziehung gewährt würde. Von den politischen Parteien teilt die SP diese Anmerkungen. Ansonsten heissen alle Parteien den Vorentwurf des Bundesrates ohne weitere Ergänzungen gut. Nur die SVP lehnt den Vorentwurf ab.

Über 40 Verbände, zivilgesellschaftliche Organisationen und universitäre Rechtsinstitute begrüssen die Vorlage ebenfalls. Auch von ihrer Seite her wurde verschiedentlich festgehalten, dass einerseits das Recht auf gewaltfreie Erziehung expliziter formuliert werden soll und dass andererseits insbesondere die psychische Gewalt namentlich im Gesetzesentwurf erwähnt werden sollte. Wie Kinderschutz Schweiz, fordern auch sie, dass beim vorgeschlagenen neuen Abs. 4 nicht nur die Beratungsstellen erwähnt würden, welche die Kantone als Angebot bereitstellen sollen, sondern auch noch «weitere Unterstützungsangebote». Damit wären beispielsweise Angebote der Elternbildung und aufsuchende Entlastungsangebote ebenfalls miterfasst.

Insgesamt gibt es also eine breite Zustimmung zum Vorentwurf des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung. Der offizielle Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wird wohl erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 erscheinen.

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