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Rückblick auf die Herbstsession 2025

Das Wichtigste zuerst: an der Herbstsession wurde das Prinzip der gewaltfreien Erziehung endlich klar und deutlich im ZGB verankert. Ein Meilenstein für den Schutz der Kinder und für die Verwirklichung der Kinderrechte! Doch auch weitere Geschäfte befassten sich im Kern mit einem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Ständerat

 JA zur gewaltfreien Erziehung!

Sehr deutlich, mit 33 Ja- zu 4 Nein-Stimmen, bei 7 Enthaltungen, sagte der Ständerat nach dem Nationalrat ebenfalls deutlich JA! zur Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB. Das Resultat spiegelt den gesamtgesellschaftlichen Paradigmenwechsel: heutzutage sieht die Mehrheit der Erwachsenen und der Eltern Gewalt in der Erziehung als negativ und nicht mit den Rechten der Kinder vereinbar an. Kinderschutz Schweiz wird die Umsetzung nun fachlich eng begleiten.

Nationalrat

Auch der Nationalrat will eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder!

Dem vielfältigen Missbrauch von Bildern im Netz kann nur mit koordinierten und umfassenden Massnahmen begegnet werden. Gerade Kinder- und Jugendliche verdienen einen besseren Schutz, zumal es auch Fälle gibt, bei denen Sie mit KI-generierten Nacktbildern erpresst werden. Weil die im Titel erwähnte Motion von Ständerat Regazzi (24.4464) im Nationalrat geändert wurde, geht sie zurück an den Ständerat.

Ja zur Änderung der Regelung zum Sonderprivatauszug

Nachdem an der Sommersession die Zeit fehlte, konnte der Nationalrat nun über die Mo. Rieder «Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren» debattieren und abstimmen. Die Motion wurde deutlich angenommen. Der Bundesrat soll nun eine gesetzliche Regelung vorlegen, damit zukünftig erstinstanzliche Urteile gegen Sexualstraftäter bereits im Sonderprivatauszug erscheinen, auch wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen (d.h. an eine höhere Instanz weitergezogen) ist. Diese Neuerung ist eine sinnvolle punktuelle Verbesserung, die zum Schutz von Kindern beiträgt.

Vorerst keine verbindlichen Kinderschutzkonzepte für Organisationen, die mit Kindern arbeiten

Erneut behandelte der Nationalrat Motionen, die eine gesetzliche Verpflichtung für Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verlangten. Da der Ständerat diese in einen Prüfauftrag umgewandelt hatte, befasste sich der Nationalrat erneut damit. Leider sagte er Ja zur abgeschwächten Variante. Der Bundesrat soll nun darlegen, welche Interventionsmöglichkeiten er nach geltendem Recht hat und welche konkreten Massnahmen zur vermehrten Implementierung von Kinderschutzkonzepten beitragen könnten.

Die Forderung nach einer besseren Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte dreht eine weitere Runde

Auch die Motion Müller-Altermatt, «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern» (22.4505) wurde vom Ständerat in einen Prüfauftrag umgewandelt – doch blieb der Nationalrat hier standhaft: Er war weiterhin der Meinung, dass die nötigen Grundlagen bereits in früheren Berichten erarbeitet worden sind und dass nun die Zeit zum Handeln gekommen sei. Der Nationalrat hielt deshalb an der ursprünglichen Version der Motion fest, die den Bundesrat beauftragt, «Grundlagen zu schaffen oder anzupassen, damit schweizweit vergleichbare Daten erhoben werden können zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz.» Nun wird sich der Ständerat an einer kommenden Session nochmals mit dem Geschäft befassen.

Neue Motionen für eine Stärkung der Meldemöglichkeiten und Pflichten für Abbildungen von sexualisierter Gewalt an Kindern

Das Thema der Cyberpädokriminalität beschäftigt die Ratsmitglieder (zurecht!) weiterhin. Zwei wichtige Motionen wurden eingereicht an der vergangenen Session: Jean Tschopp will mit seiner Motion «Obligation de signaler les contenus pédocriminels sur Internet» (25.4306) die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen, damit möglichst jeder Verdacht auf kinderpornografisches Material im Internet der Polizei oder einer spezialisierten Meldestelle gemeldet wird.

Meret Schneider reichte die Motion «Pädokriminalität: Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Meldestellen ausgestalten und nachhaltig finanzieren» (25.4369) ein. Damit sollen bestehende Angebote wie Clickandstop.ch gestärkt werden. Solche privaten Meldestellen bieten anonymen und niederschwelligen Rat und nehmen Meldungen entgegen. Während z.B. Clickandstop.ch bereits gut mit fedpol zusammenarbeitet, sind solche Formen der Zusammenarbeit noch nicht geregelt, - obwohl der Bundesrat die Kompetenz dazu hätte.