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Gewaltfreie Erziehung im ZGB: Eine Ohrfeige ist Gewalt und verletzt Kinder sichtbar und unsichtbar

Mit der definitiven Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) per 1. Juli 2026 sind Ohrfeigen, massive Erniedrigungen oder regelmässiges Beschimpfen keine Erziehungsmassnahmen, sondern Gewalt an Kindern. Gewalt an Kindern hat Folgen und darf nicht passieren. Wir machen uns weiterhin stark für den Schutz der Kinder in der Schweiz!

Mit der Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) wird in der Schweiz endlich Klarheit geschaffen: Eine Ohrfeige ist keine zulässige Erziehungsmassnahme, sondern Gewalt. Körperliche oder psychische Gewalt an Kindern können nicht mehr länger verharmlost werden. Betroffene Kinder leiden oft ihr ganzes Leben lang unter den Folgen.

Unsere Medienmitteilung lesen Sie hier.