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«Bundesrat Rösti hat Kinder und Jugendliche vergessen»: Kinder- und Jugendorganisationen kritisieren Vorschlag zur Plattformregulierung

Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) schützt Kinder und Jugendliche nach Ansicht mehrerer Kinder- und Jugendorganisationen nicht ausreichend. Der Gesetzesvorschlag setzt zu stark auf Selbstregulierung und zu wenig auf verbindliche Schutzpflichten, Prävention und wirksame Risikominderung. In der laufenden Vernehmlassung fordern die Organisationen deshalb klare Nachbesserungen.

Digitale Plattformen sind fester Bestandteil des Alltags junger Menschen und damit auch ein Raum, in dem Kinderrechte geschützt werden müssen. Sie bieten Chancen für soziale Kontakte, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe, bergen gleichzeitig aber Risiken. Gleichzeitig beruhen ihre Geschäftsmodelle oftmals auf Aufmerksamkeitsmaximierung, personalisiertem Tracking und algorithmischer Verstärkung. Kinder und Jugendliche in der Schweiz sind online verschiedenen Gefahren wie Cybermobbing, Cybergrooming, Sextortion, extremistischen Inhalten, Desinformation oder Abhängigkeitseffekten ausgesetzt. Unzureichend regulierte Plattformen beeinträchtigen nicht nur das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen, sondern verursachen auch hohe gesellschaftliche Folgekosten für Betroffene, Familien, Schulen und das Gesundheitssystem.

Fehlender expliziter Jugendschutz

Die Verantwortung digitaler Plattformen für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen muss gesetzlich endlich verbindlicher geregelt werden. Der lange erwartete Vorschlag des Bundesrats wird diesem Anspruch leider nicht gerecht. Er konzentriert sich primär auf Transparenzpflichten und die Beurteilung „mutmasslich rechtswidriger Inhalte“ durch die Plattformen selbst. Was fehlt, sind verbindliche Vorgaben zur Risikominderung, zur altersgerechten Gestaltung von Plattformen sowie zur Prävention. Kinder und Jugendliche benötigen klare gesetzliche Schutzstandards, die ihre Sicherheit online gewährleisten und sie vor schädlichen Inhalten schützen.

Kein Schutz zweiter Klasse für Kinder in der Schweiz

Der europäische Digital Services Act (DSA) zeigt, wie wirksamer Jugendschutz gestaltet werden kann: sichere Voreinstellungen, Einschränkungen personalisierter Werbung und konkrete Pflichten zur Risikominderung. Die Schweiz darf mit dem aktuellen Entwurf nicht hinter dieses Niveau zurückfallen, da sonst Kinder und Jugendliche hierzulande schlechter geschützt wären als Gleichaltrige in der EU.

Der vorgeschlagene Schwellenwert von 10 Prozent der Bevölkerung erfasst zu wenige Plattformen. Viele für Kinder relevante Dienste – darunter auch KI-gestützte Anwendungen – bleiben unreguliert, obwohl sie Risiken bergen. Das Meldeverfahren fokussiert aktuell auf Hassrede, während andere Gefährdungen wie Cybergrooming, Sextortion oder sexualisierte Gewalt nicht systematisch berücksichtigt werden. Weiter fehlen klare Fristen, Sperrpflichten und Meldepflichten gegenüber Strafverfolgungsbehörden.

Für die Organisationen ist klar: Kinder- und Jugendschutz darf nicht wirtschaftlichen oder aussenpolitischen Interessen untergeordnet werden. Er muss verbindlich, konsequent und wirksam umgesetzt werden. Ebenso zentral ist eine verstärkte Förderung der Medienkompetenz, damit junge Menschen einen verantwortungsvollen und gesunden Umgang mit digitalen Medien erlernen können. Die konkreten Vorschläge für einen wirksamen Kinder – und Jugendschutz haben die unterzeichnenden Organisationen in einem 10-Punkte-Plan zusammengefasst (siehe Anhang).

Unterzeichnende Organisationen

Kinderschutz Schweiz, Pro Juventute, Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ), Pro Familia Schweiz, Unicef Schweiz und Liechtenstein, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV)