Keine gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung

Der Bundesrat verkennt die Notwendigkeit, das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich zu verankern, obschon zu viele Kinder nach wie vor Gewalt in der Erziehung erleben. Für den Bundesrat ist die gesetzliche Lage klar – für die Bevölkerung ist sie es nicht.
Mittwoch, 19. Oktober 2022

Der Bundesrat hat seinen Bericht zum Po. Bulliard 20.3185 «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung» veröffentlicht. Die gute Nachricht ist, dass der Bundesrat die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) für möglich und hilfreich hält. Die schlechte Nachricht ist, dass er meint, die Gesetzeslage sei der Bevölkerung klar und es brauche nur mehr Sensibilisierung. Die Erfahrungen in den umliegenden Ländern zeigt: damit Gewalt aus der Erziehung von Kindern verschwindet, braucht es beides: eine eindeutige gesetzliche Grundlage und die begleitende Sensibilisierung dafür. Für Kinderschutz Schweiz ist deshalb klar: bei Gewalt an Kindern darf es keinen Interpretationsspielraum mehr geben. Die gewaltfreie Erziehung muss unmissverständlich ins Gesetz.

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