Mit der Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) wird in der Schweiz endlich Klarheit geschaffen: Eine Ohrfeige ist keine zulässige Erziehungsmassnahme, sondern Gewalt. Körperliche oder psychische Gewalt an Kindern können nicht mehr länger verharmlost werden. Betroffene Kinder leiden oft ihr ganzes Leben lang unter den Folgen.
Gewalterfahrungen prägen die Kinder negativ
Studien zeigen, dass körperliche Strafen wie Ohrfeigen ebenso wie psychische Gewalt (z. B. Anschreien, Drohen oder Liebesentzug) mit negativen Folgen für die emotionale, soziale und gesundheitliche Entwicklung von Kindern verbunden sind. Kinder, die Gewalt erleben, tragen ein erhöhtes Risiko für Angst, depressive Symptome, Verhaltensauffälligkeiten und langfristige Belastungen. Entscheidend ist dabei nicht die Intensität einer einzelnen Handlung, sondern die Erfahrung, dass Gewalt als Mittel der Erziehung eingesetzt wird. In der Schweiz ist nach wie vor fast jedes zweite Kind von Gewalt in der Erziehung betroffen. «Die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB schützt Kinder vor Gewalt. Die grosse Unsicherheit im Kindesschutz wird damit endlich geschlossen», sagt Regula Bernhard Hug, Direktorin von Kinderschutz Schweiz. «Seit Jahrzehnten setzen wir uns für die gewaltfreie Erziehung ein, nun ist klar, wann die Verankerung im Gesetz erfolgt. Für die Unterstützung von Kindern und deren Eltern ist das ein starkes Signal und somit für Kinderschutz Schweiz ein grosser Erfolg.»
Gesellschaftlicher Wandel unterstützen und Eltern und Sorgeberechtigte stärken
Das Gesetz ist ein starkes Singal, fordert jedoch gleichzeitig Massnahmen zur Prävention, Sensibilisierungsarbeit und Unterstützung für Eltern und Sorgeberechtigte in schwierigen Situationen. Mit unseren praxisnahen Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen begleiten wir den gesellschaftlichen Wandel und unterstützen Eltern und Sorgeberechtigte darin, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Diese Unterstützung wird mit der Verankerung per 1. Juli 2026 wichtiger denn je. Was das genau bedeutet und wie gewaltfreie Erziehung «geht», ist für viele Eltern und Sorgeberechtigte noch unklar. Mit unseren Elternkursen für Fachstellen und Elternveranstaltungen, stärken wir Fachpersonen und Eltern und geben ihnen die Klarheit und Orientierung, die für sie nötig ist. Zusammen mit dem Netzwerk Gewaltfreie Erziehung engagiert sich Kinderschutz Schweiz für klare rechtliche Grundlagen und fördert die gewaltfreie Erziehung in der Familie und in Fachstellen.
Finanzielle Unterstützung durch den Bund ist nötig
Unser Einsatz war bisher nur möglich dank Spender:innen und starken Partner:innen. Um unsere Angebote auszubauen und möglichst viele Eltern und Sorgeberechtigte sowie Fachstellen zu erreichen, sind wir auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen. Seit 2018 realisierte Kinderschutz Schweiz als spendenfinanzierte Stiftung während acht Jahren jeweils im Herbst eine schweizweite Sensibilisierungskampagne mit der Botschaft «Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt!». Im Herbst 2025 lancierten wir die letzte Phase dieser Kampagne. Mit der gesetzlichen Verankerung ist für Kinderschutz Schweiz klar, dass die Verantwortung für nachhaltige Prävention und Sensibilisierung beim Bund liegt und die Finanzierung nicht mehr von einer spendenabhängigen Stiftung getragen werden kann. Aus diesem Grund bedauern wir es sehr, dass der Bund keine finanziellen Mittel für eine nationale Sensibilisierungskampagne zur Verfügung stellt.