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Auch wenn du denkst, du explodierst gleich: Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt

Seit 2018 zeigt Kinderschutz Schweiz mit der Kampagne «Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt», wie Eltern und Sorgeberechtigte Konflikte ohne Gewalt lösen können. Die achte und letzte Phase «Auch wenn du denkst, du explodierst gleich: Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt» macht den Abschluss dieser Kampagnenarbeit.

Die Fakten zur Gewalt in der Erziehung

Trotz Fortschritten bleibt Gewalt in der Erziehung ein gesellschaftliches Problem.

  • Fast jedes 2 Kind

    erlebt körperliche und/oder psychische Gewalt in der Erziehung

  • Jedes 14. Kind

    erlebt regelmässig körperliche Bestrafung. Dies entspricht 7% aller Kinder in der Schweiz. 

  • Rund jedes 5 Kind

    ist wiederholt psychischer Gewalt ausgesetzt – etwa durch Anschreien, Beschimpfen oder Bedrohen.

Die Zahlen stammen aus der Elternbefragung «Bestrafungsverhalten von Eltern in der Schweiz» vom 2024 der Universität Freiburg, im Auftrag von Kinderschutz Schweiz. 

Mit der aktuellen Kampagne macht Kinderschutz Schweiz auf Handlungsalternativen aufmerksam, um Gewalt an Kindern in der Schweiz zu verhindern. 

An der frischen Luft durchatmen

«Bevor du in die Luft gehst: geh an die Luft.» zeigt eine Handlungsalternative, wenn die Familiensituation  zu Hause «explosiv» wird und zu eskalieren droht. Gewalt an Kindern geschieht oft aus Überforderung und durch Stress im Alltag. Eine kurze Auszeit an der frischen Luft kann helfen, um sich zu beruhigen. Um sich solcher Handlungsalternativen bewusst zu sein, bleibt die Prävention trotz der gesetzlichen Verankerung wichtig.

Im Rahmen der Kampagne «Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt!» hat Kinderschutz Schweiz Handlungsalternativen für Eltern aufgelistet. Es sind Ideen, wie die Eltern das Hochsteigen von Wut stoppen können, bevor sie die Kontrolle über ihr Verhalten verlieren. Dabei gilt immer: Alle Gefühle sind erlaubt und akzeptiert – aber nicht alle Handlungen.

Finden Sie hier weitere Handlungsalternativen

Kampagnenvideos «kurz»

Gewaltfreie Erziehung ist Gesetz

Seit den ersten politischen Vorstössen Mitte der 2000er-Jahre hat sich Kinderschutz Schweiz stets für die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB eingesetzt – mit Präventionsarbeit für Fachpersonen, Sensibilisierungskampagnen für Eltern und Erziehungsberechtigten sowie mit Lobbying auf politischer Ebene. Das Ja des Ständerats am 9. September 2025 zur Änderung des Zivilgesetzbuches war der Schlusspunkt einer langen politischen Debatte und zugleich der Startschuss für ein neues gesellschaftliches Bewusstsein. 

Der politische Weg zum «Recht auf gewaltfreie Erziehung» in der Schweiz

  • 2006Parlamentarische Initiative 06.419 (Vermot-Mangold, SP)
    Forderung nach besserem Kinderschutz; blieb ohne gesetzliche Umsetzung.

  • 2013 (20.03.)Motion 13.3156 (Yvonne Feri, SP/AG)
    Verlangt eine gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung; wurde nicht weiterverfolgt.

  • 2015Motion 15.3639 (Chantal Galladé, SP/ZH)
    «Abschaffung des Züchtigungsrechts»; scheiterte ebenfalls.

  • 2019 (13.06.)Motion 19.4632 (Christine Bulliard-Marbach, Die Mitte/FR)
    Kernvorstoss, der später angenommen wird: «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern».

  • 2020 (04.05.)Postulat 20.3185 (Bulliard-Marbach)
    Bundesrat soll Bericht zur Gewalt in der Erziehung erstellen; angenommen am 09.12.2020.

  • 2022 (14.12.) – Motion 19.4632 wird vom Ständerat angenommen (Nationalrat schon am 30.09.2021).
    → Auftrag an den Bundesrat, eine ZGB-Vorlage auszuarbeiten.

  • 2023 (23.08.–30.11.)Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage «Recht auf gewaltfreie Erziehung».

  • 2024 (13.09.)Botschaft des Bundesrates (Geschäft 24.077)
    Vorschlag: Klarstellung im ZGB, dass Kinder Anspruch auf gewaltfreie Erziehung haben.

  • 2025 (05.05.)Nationalrat (Erstrat) stimmt der Vorlage zu.

  • 2025 (Herbstsession, 8.–26.09.)Ständerat berät und nimmt die Vorlage als Zweitrat an.
    → Keine wesentlichen Differenzen zum Nationalrat.
    Schlussabstimmung Ende September 2025: Vorlage angenommen.
    Inkrafttreten voraussichtlich 2026, nach Ablauf der Referendumsfrist und formeller Publikation im Bundesblatt.

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