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Cybergrooming mit Minderjährigen

Stellungnahme zu Pa.Iv. 18.434 Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen; Änderung des Strafgesetzbuches (Art. 187bis E-StGB)

Kinderschutz Schweiz begrüsst neuen Straftatbestand

Kinderschutz Schweiz begrüsst den Vorentwurf zur Umsetzung der Pa.Iv. 18.434 und die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands zur sexuellen Kommunikation mit Kindern. Damit werden Verhaltensweisen erfasst, die heute häufig straflos bleiben, für betroffene Kinder aber schwerwiegende Folgen haben können. Positiv bewertet Kinderschutz Schweiz insbesondere den Begriff «sexuelle Kommunikation», die Ausgestaltung als abstraktes Gefährdungs- und Offizialdelikt sowie die technologieneutrale Formulierung für analoge und digitale Kommunikation. Auch die Aufnahme der sexuellen Kommunikation in Art. 67 Abs. 3 Bst. b StGB wird unterstützt.

Aus Sicht des Schutzes von Kindern besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf. Die Voraussetzung «zum Zweck der sexuellen Erregung» könnte in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten führen und die Wirksamkeit des neuen Straftatbestands einschränken. Zudem besteht auch für Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren ein besonderes Schutzbedürfnis. Kinderschutz Schweiz regt an, einen entsprechenden Schutz zu prüfen. Zusätzlich braucht es verstärkte Prävention und Sensibilisierung im Bereich der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen.