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Empfehlungen an das Parlament zur Sommersession 2026

Kurzempfehlungen Nationalrat

25.4226 03.06.2026

Po. Jaccoud: Berücksichtigung von Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung bei Entscheidungen über die Elternrechte

Bei Sorgerechtsfragen wird von Behörden nicht immer ausreichend geprüft, ob elterliche Paargewalt vorliegt. Kinder müssen auch nach Trennungen konsequent vor häuslicher Gewalt geschützt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat anzunehmen.

Häusliche Gewalt hat schwerwiegende Folgen für die Entwicklung des Kindes. Die Schweiz verpflichtet sich mit der Istanbul-Konvention, häusliche Gewalt bei Sorge- und Besuchsrechtsentscheiden konsequent zu berücksichtigen und Kinder auch nach einer Trennung wirksam zu schützen. Ein Bericht der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt von 2024 weist jedoch darauf hin, dass bei Sorgerechts- und Obhutsfragen in Scheidungsverfahren oftmals nicht ausreichend abgeklärt wird, ob häusliche Gewalt vorliegt. Auch die Zusammenarbeit und insbesondere der Datenaustausch zwischen den Behörden ist häufig ungenügend, sodass Umstände, die für das Kindeswohl entscheidend sind, nicht immer berücksichtigt werden. Es muss geprüft werden, ob für eine systematische Berücksichtigung von Gewalt, für den behördlichen Datenaustausch über Gewaltvorfälle und für den wirksamen Schutz der Kinder eine Gesetzesänderung nötig ist.
25.4306 03.06.2026

Mo. Tschopp: Pflicht zur Meldung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Ohne Meldung keine Strafverfolgung und keine Hilfe für das Kind: Es braucht eine Meldepflicht für alle Hinweise auf kinderpornografische Inhalte.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Die Motion verlangt eine generelle Meldepflicht für kinderpornografische Inhalte, der neben den Anbieter:innen von Kommunikationsdiensten und -infrastruktur auch Fachleute unterstehen sollen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Verdachtsfällen in Kontakt kommen. So sollen etwa IT-Fachleute, die in ihren Firmennetzwerken Dateien mit Kinderpornografie entdecken, diese melden müssen. Eine Meldepflicht schafft Rechtssicherheit für Berufstätige, die in ihrer Tätigkeit mit illegalen Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern konfrontiert werden. Je mehr Hinweise gemeldet werden, desto wirksamer kann die Verbreitung von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern eingedämmt werden. Die Meldung ermöglicht die Strafverfolgung und den Schutz der Betroffenen.
25.4623 03.06.2026

Mo. Bulliard: Massnahmenplan für eine (endlich!) wirksame Bekämpfung der Cyberpädokriminalität

Für eine wirksame Bekämpfung der sexualisierten Gewalt an Kindern im Internet müssen Massnahmen aufeinander abgestimmt sowie Lücken identifiziert und geschlossen werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Das Ausmass der sexualisierten Gewalt an Kindern im Internet nimmt weiterhin stark zu, Kinderpornografie wird massenhaft verbreitet, und immer mehr Kinder erfahren sexuelle Belästigung, Grooming und Sextortion. Ein Massnahmenplan führt die relevanten Akteur:innen der Prävention, der Strafverfolgung und der technischen Anbieter:innen zusammen. Ihre Bemühungen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet können so aufeinander abgestimmt werden, um die Kinder im Internet gemeinsam besser zu schützen. Ein Massnahmenplan schafft eine Übersicht über bestehende Massnahmen, koordiniert diese, identifiziert Lücken und schliesst diese gezielt. Der Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt im Netz ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Privaten, und ein Massnahmenplan bietet dafür die Grundlage.

Kurzempfehlungen Ständerat

26.3242 03.06.2026

Mo. Gmür-Schönenberger: Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen

Kinder und Jugendliche erleben viel Gewalt auf digitalen Plattformen. Die Plattformen müssen verpflichtet werden, den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Kommunikationsplattformen sind ein wichtiger Ort des Austauschs, des Kontakts und der sozialen Teilhabe für Jugendliche. Leider sind sie auch ein Ort, an dem Jugendliche Gewalt erfahren: Cybermobbing, Grooming, sexuelle Belästigung, Hass. Aufgrund des Aufbaus der Plattformen und ihrer Algorithmen werden Kinder und Jugendliche zudem immer extremeren Inhalten ausgesetzt und verbringen immer mehr Zeit dort. Angesichts der vielfältigen Gewalt, die Jugendliche auf digitalen Plattformen erfahren, dürfen diese nicht unreguliert bleiben. Deshalb braucht es klare gesetzliche Vorgaben für Plattformen. Anbieter:innen grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen müssen verpflichtet werden, die Risiken ihrer Dienste für Kinder und Jugendliche regelmässig zu analysieren und wirksame risikomindernde Massnahmen umzusetzen. Eine Regulierung der Plattformen muss den Kindes- und Jugendschutz ausreichend berücksichtigen, um bestehende Schutzlücken zu schliessen und digitale Gewalt zu verhindern.
25.073 17.06.2026

BRG ZGB. Änderung (Erleichterte Stiefkindadoption)

Die erleichterte rechtliche Anerkennung des zweiten Elternteils entlastet die Familie und schützt das Kind. Das Geschäft soll nicht sistiert werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Minderheit Crevoisier Crelier zu folgen und das Geschäft nicht zu sistieren, sondern gemäss Nationalrat anzunehmen.

Die erleichterte Stiefkindadoption stärkt die rechtliche und soziale Absicherung von Kindern, die seit Geburt in einer Familienkonstellation mit zwei Elternteilen aufwachsen. Kinder brauchen von Anfang an rechtliche Sicherheit und Schutz durch beide Bezugspersonen, insbesondere bei Krankheit, Trennung oder Todesfall eines Elternteils. Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung bleibt davon unberührt. Eine Sistierung der Vorlage würde Kinder weiterhin unnötig lange ohne zweiten rechtlich anerkannten Elternteil lassen und Familien mit belastenden und langwierigen Verfahren konfrontieren. Die Erleichterung der Stiefkindadoption ist deshalb notwendig und soll nicht verzögert werden.