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Empfehlungen an das Parlament zur Sommersession 2025

Kurzempfehlungen Nationalrat

24.305 16.06.2025

Kt. Iv. VS: Einführung einer nationalen Elternzeit

Elternzeit entlastet die Eltern und trägt entscheidend zur Prävention von Kindsmisshandlung in der ersten Lebensphase bei.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Standesinitiativen 24.305 sowie der Standesinitiative 24.311 Folge zu geben.

Die Einführung einer nationalen Elternzeit wird von vielen Akteuren gefordert und gegenwärtig läuft die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative zu diesem Thema, die von einer parteiübergreifenden Allianz getragen wird. Zum Wohl der Kinder und Familien ist es wichtig, dass es in der Schweiz in naher Zukunft eine Elternzeit gibt, die beiden Elternteilen mehr Zeit für die Betreuung ihres neugeborenen Kindes gewährt. Gemäss der nationalen Kinderschutzstatistik 2024 zu Kindern, die wegen Kindsmisshandlung in einer Schweizer Kinderklinik behandelt wurden, ereigneten sich 18 % der Misshandlungen im ersten Lebensjahr des Kindes. Gründe dafür können Überlastung und Stress der Eltern sein. Die Elternzeit bietet Unterstützung in einer Phase, in der das Leben als (erweiterte) Familie gelernt werden muss – als Familie, in der alle ihren Platz, ihre Rolle und ihre Aufgaben finden müssen. Damit Väter sich von Geburt an einbringen und eine stärkere Bindung zu ihrem Kind aufbauen können, sollte ein Teil der Elternzeit für sie reserviert sein.
24.4081 19.06.2025

Mo. Rieder: Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren

Die sexuelle Integrität von Kindern muss geschützt werden. Es ist sinnvoll, dass Arbeitgeber und Organisationen, deren Mitarbeitenden mit Minderjährigen in Kontakt kommen, möglichst früh Kenntnis darüber erhalten können, wenn gegen eine Person ein Tätigkeitsverbot verhängt wurde.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Um Kinder in der Schweiz bestmöglich zu schützen, müssen alle geeigneten Massnahmen getroffen werden, mit denen sexuelle Übergriffe verhindert werden können. Mit der Forderung, dass zum Schutz von Minderjährigen verhängte Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbote bereits bei der erstinstanzlichen Verurteilung im Sonderprivatauszug ersichtlich sein sollen, könnte eine sinnvolle punktuelle Verbesserung erreicht werden. Zwischen dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts und dem rechtskräftigen Urteil können mehrere Jahre vergehen. Die neue Regelung würde es Arbeitgebern und Organisationen ermöglichen, ihrer Sorgfaltspflicht besser nachzukommen. Die angestrebte Änderung würde den Schutz Minderjähriger bereits ab der erstinstanzlichen Verurteilung in den Fokus stellen und das Risiko vermindern, dass Personen, die sexueller Straftaten verdächtigt werden, an ihrem neuen Arbeits- oder Freizeitort weitere Straftaten begehen können.

Kurzempfehlungen Ständerat

23.4194 04.06.2025

Mo. von Falkenstein: Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Nur wer sich mit den Risiken befasst, kann vorbeugen. Organisationen müssen verpflichtet werden, dem Risiko von Gewalt an Kindern und Jugendlichen in ihren Tätigkeiten mit passenden Schutzkonzepten zu begegnen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion (und die weiteren gleichlautenden Motionen) anzunehmen.

Missbrauchsskandale in Sport und Kirche haben in den letzten Jahren gezeigt, dass der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt nicht in allen Organisationen ohne Druck von aussen gewährleistet wird. Es braucht nationale Vorgaben für Organisationen, die mit Kindern arbeiten, um wirksame Schutzkonzepte einzuführen. Die Bundesverfassung gewährleistet den Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf den besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit (Art. 11 Abs. 1 BV), der Bund muss den Schutz mit der Verpflichtung zu Schutzkonzepten durchsetzen.
22.4505 04.06.2025

Mo. Müller-Altermatt: Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern

Schutz braucht Wissen: Damit die Rechte der Kinder effektiv gewährleistet werden können – insbesondere der Schutz vor allen Formen der Gewalt –, braucht es eine umfassende, einheitliche Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Minderheit Wasserfallen zu folgen und die Motion anzunehmen.

Der Bundesrat bezeichnete in seinem Bericht von 2023 die Datenlage zu Prävalenz und Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern als «auf Ebene der einzelnen Kantone […] äusserst heterogen, lückenhaft und mit anderen Kantonen kaum vergleichbar». Es braucht endlich eine aktivere Rolle des Bundes. Die Motion gibt dem Bundesrat den Auftrag, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die dringend nötige Harmonisierung der Daten herbeizuführen. Kinder sollen als eine der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen bestmöglich geschützt werden. Dazu braucht es ein besseres Wissen über ihre Situation in der Schweiz.
21.518 16.06.2025

Pa. Iv. Funiciello: Unterlassene Hilfestellung konsequent bestrafen

Es ist leider eine Tatsache, dass Kinder Opfer von Gewalt in ihrem Zuhause werden können, wo sie eigentlich in Sicherheit sein sollten. Die moralische Verpflichtung, Gewalt zu verhindern und einem Kind zu helfen, reicht nicht immer aus, damit Eltern und Angehörige handeln.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Physische und sexuelle Übergriffe kommen in unserem Land viel zu häufig vor. Die Strafbarkeit der unterlassenen Hilfestellung bei physischen oder sexuellen Übergriffen ist eine Massnahme, die im Hinblick auf eine verstärkte gesellschaftliche Bekämpfung von Gewalt sorgfältig geprüft werden sollte. Minderjährige sollten sich im öffentlichen Raum und insbesondere im Umfeld ihrer Angehörigen sicher fühlen können. Doch schwere physische wie auch sexualisierte Gewalt an Kindern findet häufig genau im häuslichen Bereich statt. Oft sind es Familienangehörige, die Zeugen sind oder Verdacht schöpfen, was diese in eine schwierige Situation mit grossen Loyalitätskonflikten bringt. Wer wegsieht und dem Kind nicht hilft, macht sich moralisch schuldig. Das Strafgesetzbuch soll diese Schuld abbilden. Die Strafbarkeit der unterlassenen Hilfestellung zumindest auf Situationen auszuweiten, in denen eine minderjährige Person Opfer einer Aggression ist, ist daher zweckmässig und sinnvoll.