Empfehlung an den Nationalrat zur Sondersession 2025
05.05 24.077 Geschäft des Bundesrates: Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung). Änderung
Fast 50 Prozent aller Kinder in der Schweiz erleben zu Hause körperliche und/oder psychische Gewalt. Gewalt in der Erziehung beeinträchtigt die gesunde Entwicklung von Kindern. Dies gilt sowohl für körperliche wie auch für psychische Gewalt. Der neue Art. 302 Abs. 4 ZGB verpflichtet die Kantone, ein niederschwelliges Beratungsangebot zur Lösung von Konflikten für Eltern und Kinder bereitzuhalten. Die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung bildet das stabile Fundament für die Prävention und die Sensibilisierung der Gesellschaft. Das deutliche Signal im ZGB hilft Fachpersonen bei Gesprächen mit Eltern, bei denen Gewalt in der Erziehung vermutet wird. Hilfe kann erfolgen, bevor es die KESB braucht.
Kinderschutz Schweiz und die folgenden Dach- und Fachverbände unterstützen die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch und bitten Sie, der Vorlage zuzustimmen.

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Kurzempfehlungen Nationalrat
05.05 24.077 Geschäft des Bundesrates: Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung). Änderung
Fast 50 Prozent aller Kinder in der Schweiz erleben zu Hause körperliche und/oder psychische Gewalt.
Kinderschutz Schweiz und die oben genannten Dach- und Fachverbände unterstützen die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch und bitten Sie, der Vorlage zuzustimmen.
Negative Auswirkungen von Gewalt in der Erziehung
Gewalt in der Erziehung beeinträchtigt die gesunde Entwicklung von Kindern. Dies gilt sowohl für körperliche wie auch für psychische Gewalt.
Kinderschutz Schweiz und die oben genannten Dach- und Fachverbände unterstützen die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch und bitten Sie, der Vorlage zuzustimmen.
Keine Sanktionierung, aber bessere Unterstützung von Eltern
Der neue Art. 302 Abs. 4 ZGB verpflichtet die Kantone, ein niederschwelliges Beratungsangebot zur Lösung von Konflikten für Eltern und Kinder bereitzuhalten.
Kinderschutz Schweiz und die oben genannten Dach- und Fachverbände unterstützen die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch und bitten Sie, der Vorlage zuzustimmen.
Gesetzliche Neuerung als Grundlage für Sensibilisierung und Prävention
Die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung bildet das stabile Fundament für die Prävention und die Sensibilisierung der Gesellschaft.
Kinderschutz Schweiz und die oben genannten Dach- und Fachverbände unterstützen die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch und bitten Sie, der Vorlage zuzustimmen.
Das Gebot der gewaltfreien Erziehung ist für Fachpersonen ein gut vermittelbares «Stopp-Signal»
Das deutliche Signal im ZGB hilft Fachpersonen bei Gesprächen mit Eltern, bei denen Gewalt in der Erziehung vermutet wird. Hilfe kann erfolgen, bevor es die KESB braucht.
Kinderschutz Schweiz und die oben genannten Dach- und Fachverbände unterstützen die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch und bitten Sie, der Vorlage zuzustimmen.