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Empfehlungen an das Parlament zur Herbstsession 2026

Kurzempfehlungen Nationalrat

25.4623 17.09.2026

Mo. Bulliard: Massnahmenplan für eine (endlich!) wirksame Bekämpfung der Cyberpädokriminalität

Um Kinder wirksamer vor sexualisierter Gewalt im Internet zu schützen, müssen Lücken in Gesetzgebung und Strafverfolgung identifiziert und aufeinander abgestimmt geschlossen werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet nimmt seit Jahren zu: Kinderpornografie wird massenhaft verbreitet und immer mehr Kinder erfahren sexuelle Belästigung, Grooming und Sextortion. Herstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes von Jugendlichen nehmen massiv zu. Diese Entwicklung darf nicht hingenommen werden. Ein Massnahmenplan führt die relevanten Akteur:innen der Prävention, der Strafverfolgung und der technischen Anbieter:innen zusammen. Ihre Bemühungen gegen sexuelle Gewalt an Kindern im Internet können damit aufeinander abgestimmt werden. Ein Massnahmenplan schafft eine Übersicht über bestehende Massnahmen, koordiniert diese, identifiziert Lücken und schliesst diese gezielt. Der Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt im Netz ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Privaten und ein Massnahmenplan bietet dafür die Grundlage.
25.4556 22.09.2026

Mo. Maret: Rahmengesetz für den Schutz vor häuslicher Gewalt.

Mit einem Rahmengesetz, welches den Schutz vor häuslicher Gewalt national stärkt, werden auch Kinder und Jugendliche besser geschützt.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion anzunehmen

Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, sind selbst Opfer von Gewalt. Das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen stellt eine Form psychischer Gewalt dar und kann Gesundheit und Entwicklung der Kinder nachhaltig beeinträchtigen. Gemäss dem Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann sind in der Schweiz jährlich mindestens 27'000 Kinder von Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung betroffen. Bei nahezu der Hälfte aller Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt sind Kinder anwesend. Massnahmen gegen häusliche Gewalt sind deshalb für den Schutz der Kinder zentral. Dazu gehören genügend Schutzplätze für Gewaltbetroffene: Kinder kommen mit gewaltbetroffenen Müttern in Frauenhäuser oder suchen als Jugendliche selbst einen Schutzplatz, um einer akuten Gewaltsituation zu entkommen. Mit einem Rahmengesetz können die kantonal unterschiedlichen und fragmentierten Schutzmassnahmen national vereinheitlicht und besser koordiniert werden.
24.4018 23.09.2026

Mo. Mahaim: Verbreitung der entwürdigenden Nudify-Apps einschränken

Das virtuelle Ausziehen ist eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Um Kinder und Jugendliche davor zu schützen, muss die Verfügbarkeit solcher Apps stark eingeschränkt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion Mahaim und die gleichlautende Motion 24.4025 Fehr Düsel anzunehmen.

Es gibt immer mehr Apps, die Personen in Fotos oder Videos virtuell ausziehen können. Jugendliche sind von solchen Anwendungen besonders betroffen. Die so erstellten Fake-Nacktbilder sehen täuschend echt aus und ihre Verbreitung hat grosse Konsequenzen für die darauf erkennbaren Personen. Apps, deren Zweck darin besteht, andere Personen virtuell auszuziehen, haben keinen legitimen gesellschaftlichen Nutzen. Ihr Geschäftsmodell beruht darauf, Menschen ohne deren Einwilligung zu sexualisieren und ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Weil solche Apps leicht verfügbar und einfach zu bedienen sind, wird die Herstellung solcher Bilder zusätzlich erleichtert. Mit dem Verbot des Bewerbens, Verkaufens oder Zugänglichmachens von Nudify Apps werden Jugendliche besser vor Herstellung und Verbreitung von gefälschten Nacktbildern geschützt.
25.4649 01.10.2026

Po. von Falkenstein: Die Nationale Cyberstrategie mit Schwerpunkten zur gezielten Bekämpfung der Cyberpädokriminalität ergänzen

Ein strategisches Vorgehen ist bei der Bekämpfung der sexualisierten Gewalt an Kindern im Netz besonders wichtig. Die nationale Cyberstrategie soll auch die digitalen Gefahren für Kinder adressieren.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat anzunehmen.

Die Nationale Cyberstrategie ist ein Instrument, mit dem die in der Schweiz drohenden Cyberrisiken beschrieben, adressiert und abgewehrt werden sollen. Die Cyberstrategie soll die Resilienz der Schweiz bezüglich digitaler Gefahren erhöhen. Kinder und Jugendliche sind spezifischen Cyberrisiken ausgesetzt, insbesondere durch verschiedenste Formen von sexualisierter Gewalt im Netz. Die Risiken sind komplex und es braucht unterschiedlichste Massnahmen von diversen Akteur:innen, um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen. Lösungsansätze und koordiniertes Vorgehen müssten in der Nationalen Cyberstrategie skizziert werden, so dass alle Beteiligten ihre Rolle in der gezielten Bekämpfung der Cyberpädokriminalität kennen. Nur ein strategisches Vorgehen wird den digitalen Gefahren gerecht, welchen die Kinder und Jugendlichen allzu oft ausgesetzt sind.

Kurzempfehlungen Ständerat

24.3115 24.09.2026

Mo. Fehr Düsel: Verschärfung des Jugendstrafrechts

Eine Verschärfung der Sanktionen steht im Widerspruch zu den kinderrechtlichen Grundsätzen. Jugendliche befinden sich noch in ihrer Entwicklung, deshalb steht im Jugendstrafrecht zu Recht die Erziehung und nicht die Bestrafung im Vordergrund.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Minderheit zu folgen und die Motion in allen Punkten abzulehnen.

Das Jugendstrafrecht trägt dem Entwicklungsstand junger Menschen Rechnung und folgt einem erzieherischen und präventiven Ansatz. Im Vordergrund stehen deshalb nicht härtere Strafen, sondern Massnahmen, welche die persönliche Entwicklung fördern und weiterer Delinquenz entgegenwirken. Bestrafung und Freiheitsentzug betreffen grundlegende Rechte. Die Uno-Kinderrechtskonvention macht deshalb klare Vorgaben und hält fest, dass Freiheitsentzug bei Minderjährigen nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Dauer eingesetzt werden darf. Die von der Motion verlangten unbedingten Freiheitsstrafen bei schweren Verbrechen entsprechen nicht den Vorgaben der Kinderrechtskonvention. Auch die Unterbringung im Gefängnis von Jugendlichen, die bei Massnahmen unkooperativ sind, wie es in der Motion gefordert wird, steht im Widerspruch zu den verbrieften Kinderrechten. Dasselbe gilt für eine gezielte Verschärfung durch die Erhöhung der Maximalstrafen, wie sie die Kommissionsmehrheit beantragt.