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Empfehlungen an das Parlament zur Herbstsession 2025

Kurzempfehlungen Nationalrat

24.4464 10.09.2025

Mo. Regazzi: Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder

Kinder und Jugendliche werden mit KI-generierten Nacktbildern erpresst, die aus ihren eigenen Social-Media-Inhalten hergestellt worden sind. Dem vielfältigen Missbrauch von Bildern im Netz kann nur mit koordinierten und umfassenden Massnahmen begegnet werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Mit generativer KI kann aus alltäglichen Bildern täuschend echtes pornografisches Material hergestellt werden. Dies ist nicht nur strafbar, sondern bedeutet für die Betroffenen eine schwerwiegende Verletzung ihrer Persönlichkeit. Die Meldestelle clickandstop.ch weist darauf hin, dass Nacktaufnahmen – auch manipulierte – zunehmend als Mittel zur Erpressung von Minderjährigen eingesetzt werden. Das Risiko, dass unsere Bilder im Netz für kriminelle Zwecke missbraucht werden, betrifft alle und darf nicht als Preis einer digitalisierten Gesellschaft akzeptiert werden. Offensichtlich reichen die bestehenden Instrumente und Gefässe nicht aus, um diesem Phänomen wirksam entgegenzutreten – und die Gefahr der Bildmanipulation steigt mit der sich weiterentwickelnden KI stetig an. Eine Strategie vermöchte bestehende Präventionsmassnahmen zu bündeln, öffentliche und private Akteure zu verbinden und bei diesen konkrete Schutzmassnahmen anzustossen.
24.4081 10.09.2025

Mo. Rieder: Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren

Die sexuelle Integrität von Kindern muss geschützt werden. Arbeitgeber und Organisationen, deren Mitarbeitende mit Minderjährigen in Kontakt kommen, sollen möglichst früh Kenntnis darüber erhalten können, wenn gegen eine Person ein Tätigkeitsverbot verhängt wurde.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Um Kinder in der Schweiz bestmöglich zu schützen, müssen alle geeigneten Massnahmen getroffen werden, mit denen sexuelle Übergriffe verhindert werden können. Mit der Forderung, dass zum Schutz von Minderjährigen verhängte Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbote bereits bei der erstinstanzlichen Verurteilung im Sonderprivatauszug ersichtlich sein sollen, könnte eine sinnvolle punktuelle Verbesserung erreicht werden. Zwischen dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts und dem rechtskräftigen Urteil können mehrere Jahre vergehen. Die neue Regelung würde es Arbeitgebern und Organisationen ermöglichen, ihrer Sorgfaltspflicht besser nachzukommen. Die angestrebte Änderung würde den Schutz Minderjähriger bereits ab der erstinstanzlichen Verurteilung in den Fokus stellen und so das Risiko vermindern, dass Personen, die sexueller Straftaten verdächtigt werden, an ihrem neuen Arbeits- oder Freizeitort weitere Straftaten begehen können.
22.4505 24.09.2025

Mo. Müller-Altermatt: Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern

Damit die Rechte der Kinder effektiv gewährleistet werden können – insbesondere der Schutz vor allen Formen der Gewalt –, braucht es eine umfassende, einheitliche Kinder- und Jugendhilfestatistik. Schutz braucht Wissen!

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen und am ursprünglichen Text festzuhalten.

Kinder sollen als eine der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen bestmöglich geschützt werden. Dazu braucht es ein besseres Wissen über ihre Situation in der Schweiz. Der Bundesrat bezeichnete in seinem Bericht von 2023 die Datenlage zu Prävalenz und Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern als «auf Ebene der einzelnen Kantone […] äusserst heterogen, lückenhaft und mit anderen Kantonen kaum vergleichbar». Gefordert ist eine aktivere Rolle des Bundes, Taten statt Worte. Es braucht deshalb eine verbindliche Form der Motion, die dem Bundesrat den Auftrag gibt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die dringend nötige Harmonisierung der Daten herbeizuführen.
23.4191 24.09.2025

Mo. Funiciello: Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Es braucht verbindliche Vorgaben, damit jede Organisation Verantwortung übernimmt, Risiken evaluiert und passende Schutzmassnahmen entwickelt.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion (und die weiteren gleichlautenden Motionen) in ihrer ursprünglichen Form anzunehmen.

Missbrauchsskandale in Sport und Kirche haben in den letzten Jahren gezeigt, dass der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt nicht in allen Organisationen ohne Druck von aussen gewährleistet wird. Es braucht nationale Vorgaben für Organisationen, die mit Kindern arbeiten, um wirksame Schutzkonzepte einzuführen. Die Bundesverfassung gewährleistet den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit (Art. 11 Abs. 1 BV). Mit der Verpflichtung zu Schutzkonzepten wird dieser Anspruch eingelöst, und Minderjährige werden besser vor sexualisierter Gewalt geschützt.

Kurzempfehlungen Ständerat

24.077 09.09.2025

BRG. Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung). Änderung

Jedes Kind hat das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen – mit der gesetzlichen Verankerung senden wir ein klares Signal: Gewalt hat in der Erziehung keinen Platz.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen und das Geschäft des Bundesrates anzunehmen.

Noch immer sind zu viele Kinder von Gewalt betroffen. In jeder Schulklasse sitzen durchschnittlich ein bis zwei Kinder, die zu Hause regelmässig körperliche Gewalt erfahren. Von psychischer Gewalt sind noch mehr Kinder betroffen. Psychische und körperliche Gewalt als Erziehungsmethode hat ausschliesslich negative und oft lang anhaltende Effekte zur Folge. Es braucht deshalb eine klare und eindeutige Feststellung im Gesetz, dass Gewalt in der Erziehung keinen Platz haben darf. Und es braucht die Unterstützung der Eltern. Beides bietet die vorliegende Änderung des Zivilgesetzbuches.