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Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2026

Kurzempfehlungen Nationalrat

24.4020 02.03.2026

Mo. Bulliard: Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen

Was für Fernmeldeanbieter schon gilt, soll auch für andere technische Dienstleister, insbesondere Hosting- und Cloud-Anbieter sowie Kommunikations- und Content-Sharing-Plattformen, gelten: Hinweise auf Kinderpornografie sollen den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden müssen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, diese Motion anzunehmen

Hosting- und Cloud-Dienste sowie Kommunikationsplattformen können von Dritten auf Abbildungen von sexualisierter Gewalt an Kindern aufmerksam gemacht werden. Wenn diese Firmen auf die Weitergabe der Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden verzichten, können die Bilder nicht gesperrt und die Täter nicht verfolgt werden. Die Motion Bulliard 24.4020 verlangt deshalb, die für Fernmeldeanbieter bestehende Meldepflicht für Hinweise auf kinderpornografisches Material auf die weiteren relevanten digitalen Dienstleister auszuweiten.
25.4306 02.03.2026

Mo. Tschopp: Pflicht zur Meldung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Ohne Meldung keine Strafverfolgung und keine Hilfe für das Kind: Es braucht eine Meldepflicht für alle Hinweise auf kinderpornografische Inhalte.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, diese Motion anzunehmen

Die Motion Tschopp 25.4306 verlangt eine generelle Meldepflicht für kinderpornografische Inhalte, der neben den technischen Anbietern auch Fachleute unterstehen sollen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Verdachtsfällen in Kontakt kommen. So sollen etwa IT-Fachleute, die in ihren Firmennetzwerken Dateien mit Kinderpornografie entdecken, diese melden müssen. Je mehr Hinweise gemeldet werden, desto wirksamer kann die Verbreitung von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern eingedämmt werden.
25.3824 02.03.2026

Po. Schneider Meret: Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt

Viele Kinder und Jugendliche sind von Gewalt im Internet betroffen und die psychische Belastung verschwindet nicht mit dem Schliessen der App. Es ist wichtig, zu prüfen, welche Hilfe der Bund den Betroffenen bieten kann.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat anzunehmen.

Der Bund soll mit Blick auf die zunehmende digitale Gewalt prüfen, wie ein spezifisches Hilfsangebot ausgestaltet sein muss. Hilfe ist nötig: Die Hälfte der Kinder und Jugendlichen wurde im Internet schon mit unerwünschten sexuellen Anfragen konfrontiert, fast jedes dritte Kind sieht Hassrede im Netz, und 7 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben im vergangenen Jahr Cybermobbing erlebt (JAMES-Studie, EU-Kids-Online Schweiz 2025). Jede Form von digitaler Gewalt kann gravierende psychische und soziale Folgen haben. Viele Betroffene sind sehr belastet und brauchen Hilfe. Bestehende Opferberatungsstellen leisten wertvolle Arbeit, sind jedoch nicht spezifisch auf die komplexen Herausforderungen digitaler Gewalt ausgerichtet.
25.4226 02.03.2026

Po. Jaccoud: Berücksichtigung von Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung bei Entscheidungen über die Elternrechte

Bei Sorgerechtsfragen wird von Behörden nicht immer ausreichend geprüft, ob elterliche Paargewalt vorliegt. Kinder müssen auch nach Trennungen konsequent vor häuslicher Gewalt geschützt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat anzunehmen.

Artikel 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, häusliche Gewalt bei Sorge- und Besuchsentscheiden konsequent zu berücksichtigen und Kinder auch nach einer Trennung wirksam zu schützen. Ein Bericht der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt von 2024 weist darauf hin, dass bei Sorgerechts- und Obhutsfragen in Scheidungsverfahren oftmals nicht ausreichend abgeklärt wird, ob häusliche Gewalt vorliegt. Auch die Zusammenarbeit sowie insbesondere der Datenaustausch zwischen den Behörden ist oftmals ungenügend, sodass Umstände, die für das Kindeswohl entscheidend sind, nicht immer berücksichtigt werden. Es muss geprüft werden, ob eine Gesetzesänderung nötig ist, um klare Grundlagen für eine gute Praxis und einen funktionierenden Schutz der Kinder zu schaffen.

Kurzempfehlungen Ständerat

22.4505 05.03.2026

Mo. Müller-Altermatt: Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern

Es braucht eine umfassende, einheitliche Kinder- und Jugendhilfestatistik, die abbildet, wie es um den Schutz der Kinder in der Schweiz steht. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen.

Die Datenlage zur Kinder- und Jugendhilfe gleicht in der Schweiz einem Flickenteppich mit grossen Löchern. Für die bedarfsgerechte Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sind belastbare Zahlen unerlässlich. Der Bundesrat hat in einem Bericht 2023 bereits festgehalten, dass die gesetzliche Grundlage für die Schaffung einer nationalen Kinder- und Jugendhilfestatistik fehlt. Die vorliegende Motion verlangt die Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage. Die Annahme der Motion, wie es die Kommissionsminderheit beantragt, ist für den besseren Schutz der Kinder in der Schweiz wichtig.
24.4464 16.03.2026

Mo. Regazzi: Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder

Immer mehr Kinder und Jugendliche werden mit Deepfake-Nacktbildern erpresst. Es braucht eine Strategie, um die zunehmende sexualisierte Gewalt im Netz zu stoppen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.

Mit generativer KI kann aus alltäglichen Bildern täuschend echtes pornografisches Material hergestellt werden. Die technischen Mittel sind leicht zugänglich und werden gar in Kommunikationsplattformen integriert. So werden schwerwiegende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten schnell erstellt und weiterverbreitet. Wer Bilder von sich geteilt hat, muss damit rechnen, mit Deepfake-Videos erpresst zu werden. Kinder und Jugendliche sind in ihrer psychischen und sexuellen Entwicklung besonders verletzlich und müssen vor Mobbing und Sextortion geschützt werden. Es ist höchste Zeit, Deepfake-Kinderpornografie, Sextortion und sexualisierter Gewalt im Internet mit einer Strategie und konkreten Schutzmassnahmen entgegenzutreten.