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Keine Schlupflöcher für pädokriminelles Material bei Hostern, TikTok, Instagram und Co.

Die Schweiz rangierte 2023 weltweit auf Platz vier beim Hosting pädokriminellen Materials – nun sollen Hosting- und Plattformanbieter verpflichtet werden, Verdachtsfälle kinderpornografischer Inhalte den Behörden zu melden.

Bern, 4. Dezember 2025 Noch belegte die Schweiz im Jahr 2023 weltweit den vierten Platz beim Hosting von pädokriminellem Material. Die Hälfte der Jugendlichen in der Schweiz wurde im Internet schon mit unerwünschten sexuellen Inhalten kontaktiert. Kommunikationsplattformen werden von Tatpersonen für sexuelle Belästigung, Grooming oder auch das Verbreiten von pädokriminellem Bildmaterial genutzt. Gemäss der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen sollen Hosting- und Cloud-Anbieter sowie Kommunikations- und Content-Sharing-Plattformen künftig gesetzlich verpflichtet werden, den zuständigen Behörden Verdachtsfälle von kinderpornografischen Inhalten zu melden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Schweiz feststellen.

Kinder besser vor digitaler sexualisierter Gewalt schützen

In der EU sind die Hosting-Dienste bereits heute verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu sperren oder zu entfernen. Sie müssen zudem ein Verfahren einrichten, damit Nutzer:innen entsprechenden Inhalte melden können. Die Schweiz muss für den Schutz der Kinder mit diesen Richtlinien schritthalten. Die Motion 24.4020 Bulliard-Marbach «Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen» fordert genau das.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat die Motion sogar erweitert, indem sie auch Plattformen und übrige digitale Dienstleister mit denselben Pflichten belegen will. Der Ständerat wird am 11. Dezember über die Motion befinden.

Lücken im Gesetz über Kommunikationsplattformen schliessen

Der vom Bundesart vorgelegte Vorentwurf zum Gesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) beschränkt sich bislang auf grosse Kommunikationsplattformen. Kleinere Anbieterinnen könnten unreguliert bleiben und Schlupflöcher für pädokriminelles Material bieten.

«Pädokriminelles Material im Netz explodiert, das sehen wir auch bei unserer Meldestelle clickandstop.ch. Hinter jedem Bild steht ein Kind. Diesem Kind kann mit einer Meldung geholfen werden. Deshalb macht jede einzelne Meldung einen Unterschied». Regula Bernhard Hug, Direktorin.

Schweizer Kinder benötigen denselben Schutz wie Kinder in der EU

Eine Regulierung der grossen Plattformen, wie im KomPG vorgesehen, ist wichtig, wirksame Schutzmassnahmen für Kinder und Jugendliche sind aber in der aktuellen Vorlage nicht vorgesehen. Es braucht eine Pflicht der Dienste, Kinder und Jugendliche mit Privatsphäre-Voreinstellungen, Sicherheit und Schutz von ungeeigneten Inhalten zu schützen, wie sie die EU bereits kennt.

Kinderschutz Schweiz fordert, dass das KomPG deutlich über die bisherige Vorlage hinausgeht. Dazu braucht es:

  • Verbindliche Melde- und Sperrpflichten für sämtliche illegalen Inhalte, insbesondere für Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sowie ungeeignete Inhalte wie Hassreden, sexuelle Belästigung oder andere Gewaltformen.
  • Pflicht zu wirksamen, verhältnismässigen Schutzmassnahmen («Safety by Design» / «Privacy by Default»): Die Anbieterinnen sind zur Gewährleistung der Sicherheit von Kinder und Jugendlichen, ihrem Schutz vor ungeeigneten Inhalten und des erhöhten Datenschutzes durch Technikgestaltung (inkl. Altersverifizierung) verpflichtet.
  • Verpflichtende Risikoanalysen und entsprechende Schutzmassnahmen, die sich an europäischen Standards orientieren und fortlaufend aktualisiert werden. Plattformen sollen systematisch bewerten, ob ihre Dienste für sexualisierte Gewalt missbraucht werden könnten und darauf basierend wirksame Schutzmechanismen ergreifen.
  • Sanktionen und Präventionsfinanzierung: Fehlende Schutzmechanismen müssen mit klaren Sanktionen belegt werden, wie dies die EU schon kennt – beispielsweise durch finanzielle Beiträge fehlbarer Plattformbetreiber an einen Fonds für Präventionsmassnahmen.