Kinderrechte sind nicht verhandelbar: Kinder- und Jugendorganisationen setzen sich für ein Nein zur 10-Millionen-Initiative ein
Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» ab. Eine Allianz von Kinder- und Jugendorganisationen sowie weiteren Nichtregierungsorganisationen ruft dazu auf, die Initiative abzulehnen: Sie gefährdet den Schutz der Rechte aller Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. Sie führt zu konkreten Verletzungen der Kinderrechte im Migrations- und Asylwesen und öffnet zugleich die Tür zu einer Kündigung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) – mit gravierenden Folgen für den Alltag aller Kinder und Jugendlichen in der Schweiz.
Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 zehn Millionen Personen nicht überschreitet. Wird bereits vor 2050 die Schwelle von 9,5 Millionen erreicht, sind Bundesrat und Parlament verpflichtet, verbindliche Massnahmen zu ergreifen, um weiteres Bevölkerungswachstum zu verhindern. Der Initiativtext nennt ausdrücklich Einschränkungen im Asylbereich, beim Familiennachzug sowie bei Aufenthalts-, Niederlassungs- und Einbürgerungsrechten und verletzt damit zentrale Kinderrechte.
Überschreitet die Bevölkerung die Zehn-Millionen-Grenze, verlangt die Initiative zudem die Neuverhandlung oder Kündigung sogenannter «bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen». Laut Bundesratsbericht würden darunter auch Menschenrechtsverträge fallen. Auch die UN-Kinderrechtskonvention wäre betroffen. Die Annahme der Initiative könnte gemäss Bundesrat zu einer Kündigung der KRK führen – mit gravierenden Auswirkungen auf die Kinderrechte in der Schweiz.
Kinder werden von ihren Eltern getrennt
Einschränkungen beim Familiennachzug würden Kinder von ihren Eltern trennen oder in unsicheren Verhältnissen zurücklassen. Verschärfungen im Asylbereich setzen das Kindeswohl bei Wegweisungsentscheiden unter Druck und fehlende Aufenthaltsrechte erschweren Kindern Stabilität, Integration und langfristige Perspektiven. Rund 40 Prozent aller Asylgesuche in der Schweiz stammen von Kindern und Jugendlichen. Das zeigt die besondere Relevanz der Kinderrechte im Asylbereich.
Die 10-Millionen-Initiative ist weit mehr als eine Debatte über Bevölkerungsentwicklung, wie die unterzeichnenden Organisationen warnen. Sie verknüpft demografische Zielgrössen mit Grund- und Menschenrechten und öffnet die Tür zu einem Bruch mit einem der wichtigsten Menschenrechtsverträge unserer Zeit. Kinderrechte gelten für jedes Kind, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Sie dürfen nicht von statistischen Schwellenwerten abhängig gemacht werden.
Ein Bruch mit der Schweizer Menschenrechtstradition
Eine Kündigung der KRK wäre ein gefährlicher historischer Rückschritt. Die Schweiz würde sich aus einem der zentralen internationalen Schutzsysteme für Kinder zurückziehen. Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls verlöre einen wesentlichen völkerrechtlichen Anker. Das internationale Staatenberichtsverfahren und das Individualbeschwerdeverfahren würden ebenso wegfallen. Eine wichtige unabhängige Kontrolle sowie Impulsgebung für die Weiterentwicklung der Kinderrechte ginge damit verloren.
Vor allem aber wäre das politische Signal gravierend: Kinderrechte wären nicht mehr als verbindliche menschenrechtliche Verpflichtung verankert, sondern werden politisch verhandelbar. Für ein Land, das sich als Hüterin humanitärer Tradition versteht und in Genf zentrale Institutionen der Vereinten Nationen wie den UN-Kinderrechtsausschuss beherbergt, wäre dies ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust.
Die Kinderrechtskonvention wirkt im Alltag
Die KRK ist kein abstraktes Papier, sondern wirkt täglich in der Praxis. Sie verpflichtet Behörden und Gerichte, das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Sie prägt die Rechtsprechung, beeinflusst Gesetzgebungsprozesse, verankert Kinderrechte als Leitprinzip der Kinder- und Jugendpolitik und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für Verwaltung, Schulen sowie die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung. Sie stärkt das Recht auf Familie, auf Schutz vor Diskriminierung, auf Identität, Bildung, Entwicklung und Beteiligung. Sie sichert besonderen Schutz für geflüchtete Kinder. Und sie verpflichtet die Schweiz, regelmässig gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss Rechenschaft über die Umsetzung der Kinderrechte abzulegen.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist einer der bedeutendsten Menschenrechtsverträge weltweit. Sie wurde 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und hat die Stellung von Kindern im Recht grundlegend verändert: Kinder sind seither nicht mehr bloss Schutzobjekte, sondern eigenständige Rechtsträger. Die Konvention ist nahezu universell anerkannt, weltweit hat sie mit Ausnahme der USA jeder Staat ratifiziert. Dass die Schweiz seit 1997 Vertragsstaat ist, ist Ausdruck ihres menschenrechtlichen Selbstverständnisses.
Am 14. Juni 2026 geht es darum, die Zukunft aller Kinder in der Schweiz zu schützen: Ein Nein zur 10-Millionen-Initiative unterstreicht, dass die Kinderrechte nicht verhandelbar sind und dass keine Bevölkerungsstatistik Vorrang vor ihrem Schutz haben darf.
Unterzeichnende Organisationen
Kinderschutz Schweiz, Pro Juventute, Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ), Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, Artiset, Youvita, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), National Coalition Building Institute Schweiz (NCBI), family-help Verein, Netzwerk Kinderrechte im Asylbereich, Plattform Zivilgesellschaft in Asyl-Bundeszentren (ZiAB), SOS Kinderdorf Schweiz, Avenir Social, Schlupfhuus
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Medienmitteilung: 10 Mio SchweizPDF 0.2 MB