Der Nationalrat hat die Motion Bulliard 25.4623 angenommen und damit Ja gesagt zu einem Massnahmenplan gegen Cyberpädokriminalität. Eine grosse Mehrheit sah die Motion als möglichen Weg, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt im Internet zu schützen. Die Motion geht nun in den Ständerat.
Ebenfalls angenommen hat der Nationalrat die Motion Maret 25.4556 für ein Rahmengesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Der Nationalrat folgte seiner Rechtskommission, deren Mehrheit eine Erweiterung des Rahmengesetzes auf häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt beantragt hatte. Die so angenommene Motion muss aufgrund der Änderung erneut in den Ständerat, welcher das Anliegen schon in der Frühjahrssession angenommen hatte.
Bei der Änderung des Zivilgesetzbuches 25.073 (Erleichterte Stiefkindadoption) folgte der Nationalrat ebenfalls dem Antrag seiner Rechtskommission und hielt an der Vorlage fest. Der Ständerat wollte die Vorlage in der Frühjahrssession an den Bundesrat zurückweisen und muss nun erneut darüber beraten.
Aus Zeitgründen nicht behandelt hat der Nationalrat die Motion Mahaim 24.4018 «Verbreitung der entwürdigenden Nudify-Apps einschränken» und das Postulat von Falkenstein 25.4649 «Die Nationale Cyberstrategie mit Schwerpunkten zur gezielten Bekämpfung der Cyberpädokriminalität ergänzen». Die Motion Mahaim wurde abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren behandelt worden war.
Der Ständerat hat bei der Behandlung der Motion Fehr Düsel 24.3115 «Verschärfung des Jugendstrafrechts» entgegen den Empfehlungen der Kinderrechts-Organisationen einige Punkte der Motion angenommen und damit die Maximalstrafen für Jugendliche erhöht.
Neu eingereichte Vorstösse
Es wurden mehrere gleichlautende Motionen eingereicht, welche bezwecken, zur Generierung von Kinderpornografie geschaffene und trainierte KI-Systeme zu verbieten. Während künstlich generierte Abbildungen von sexualisierter Gewalt an Kindern bereits heute strafrechtlich relevant sind, ist der Besitz, das Training oder die Weitergabe von spezifischen KI-Systemen noch nicht geregelt. Die Motionen Bulliard 26.4391 und Tschopp 26.4507 aus dem Nationalrat und die Motion Regazzi 26.4401 aus dem Ständerat wollen diese rechtliche Lücke schliessen.
Die Motion Mahaim 26.4600 «Den Tätern die Mittel nehmen, ihre Opfer zu täuschen» verlangt ein Verbot des Anbietens, Bewerbens und Zugänglichmachens von Apps, die in Echtzeit Erscheinungsbild und Stimme verändern können. Solche Täuschungsfilter werden von Tatpersonen beim Cybergrooming verwendet, um in Videochats als gleichaltrige Jugendliche aufzutreten und Kontakte aufzunehmen.
Die Motion Golay 26.4086 « Protection des mineurs : contrôler systématiquement les antécédents des personnes qui les encadrent » verlangt einen besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt durch eine systematische Kontrolle der Personen, die freiwillig oder angestellt mit Kindern arbeiten.
Die Rechte von Kindern im Asylbereich zu stärken, ist das Ziel von zwei neuen Motionen: Die Motion Schläfli 26.4613 will kinderrechtliche Mindeststandards für Kinder in der Nothilfe. Die Motion Tschopp 26.4474 verlangt, das Recht des Kindes auf Anhörung in Asyl- und Ausländerrechtsbelangen zu stärken.
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