Körperliche Gewalt in der Erziehung
Zur körperlichen Gewalt zählen unter anderem Ohrfeigen, Schlagen, Schütteln, an den Haaren ziehen oder das Zufügen von Verbrennungen. Aber nicht alle Formen der körperlichen Gewalt hinterlassen sichtbare Spuren.
Schwere körperliche Misshandlungen, die zu sichtbaren Verletzungen führen und medizinisch behandelt werden müssen, finden in der Gesellschaft keine Akzeptanz. Bedauerlicherweise werden in der Schweiz Formen der körperlichen Gewalt wie Ohrfeigen, zwicken oder an den Haaren ziehen gesellschaftlich toleriert und als «normale Erziehungsinstrumente» akzeptiert. Doch Gewalt ist Gewalt! Deshalb macht Kinderschutz Schweiz sich dafür stark, dass das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert wird.
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