Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz
Nur mit einer Verfassungsgrundlage kann eine verbindliche nationale Gesamtstrategie erarbeitet werden, die alle Kinder in der Schweiz wirksamer und unabhängig von ihrem Wohnort in gleicher Weise schützt.