Die Schweiz hat die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert und steht als Staat in der Pflicht dafür zu sorgen, dass allen Kindern in unserem Land dieselben Rechte zukommen und sie sich unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Geburt oder sonstigem Status entwickeln können (Art. 2 UN-KRK) und vor Misshandlungen geschützt werden (Art. 19 UN-KRK). Die föderalistische Ausgestaltung des Kindesschutzes in der Schweiz führt jedoch dazu dass Kinder je nach ihrem Wohnort unterschiedliche Hilfeleistungen erhalten. Die Meldung an die KESB ist ein wichtiges Element dieses Schutzes. Eine Vereinfachung und vor allem die schweizweite Vereinheitlichung dieser Bestimmungen tut not, um der Rechtsungleichheit von gefährdeten Kindern entgegenzuwirken und ihren Schutz zu verbessern.