Kinder dürfen während der Quarantäne an die frische Luft

Stellungnahme an das Bundesamt für Gesundheit BAG vom 7. Oktober 2020
Mittwoch, 7. Oktober 2020

Kinder fanden in den «Anweisungen zur Quarantäne» gar keine Erwähnung, in den «Anweisungen zur Isolation» nur am Rand. Die Regeln für Erwachsene können aber nicht einfach für Kinder übernommen werden. Kinderschutz Schweiz hat in einer Stellungnahme an das Bundesamt für Gesundheit BAG vom 7. Oktober 2020 auf darauf hingewiesen. 

Dank der Intervention von Kinderschutz Schweiz wurden die Anweisungen zur Quarantäne angepasst. Gemäss den angepassten Anweisungen des BAG ist es den Kindern jetzt unter anderem möglich, täglich in Begleitung von Familienangehörigen an die frische Luft zu gehen, ohne Kontakt zu anderen Personen. Auch der Kontakt untereinander wird nicht mehr grundsätzlich verboten, wenn es kleine Kinder betrifft.

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme. 

  • Stellungnahme zu «Anweisungen zur Quarantäne» des BAG
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