Die UNO-Kinderrechtskonvention

Jedes Kind hat Rechte. Jedes Kind hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. Dabei hat das Kind bis 18 Jahren ein ausgeprägtes Schutzbedürfnis, da es noch stark abhängig von seinem Umfeld ist.

Vor über 30 Jahren hat sich die internationale Staatengemeinschaft (UNO) auf diese Minimalstandards im Umgang mit Kindern geeinigt. Festgehalten sind diese Minimalstandards, oder auch «Menschenrechte für Kinder», in der Konvention über die Rechte des Kindes, der sogenannten Kinderrechtskonvention.

Die vier Grundprinzipien zu allen Rechten

Die 54 Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention beruhen auf vier Grundprinzipien. Diese sind in den folgenden Artikeln verankert:

Das Recht auf Gleichbehandlung.

Kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Religion oder seiner Hautfarbe benachteiligt werden. (Art. 2 UNO-KRK)

Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls.

Werden Entscheidungen getroffen, die sich auf das Kind auswirken, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies sowohl in der Familie als auch beim staatlichen Handeln. (Art. 3 UNO-KRK)

Das Recht auf Leben und Entwicklung.

Das Kind soll in seiner Entwicklung gefördert werden und Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung haben. Es muss vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden. (Art. 6 UNO-KRK)

Das Recht auf Anhörung und Partizipation.

Das Kind soll seine Meinung zu allen seine Person betreffenden Fragen oder Verfahren äussern können. Seine Meinung soll bei Entscheidungen mitberücksichtigt werden. Dazu gehört auch, dass es altersgerecht informiert wird. (Art. 12 UNO-KRK)

Die Arbeit von Kinderschutz Schweiz basiert auf der gesamten UNO-Kinderrechtskonvention. Spezielle Aufmerksamkeit widmen wir beispielsweise dem Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (Art. 3 und 19 UNO-KRK). Grundlegend für unsere Arbeit sind auch das Recht auf Anhörung und Partizipation (Art. 12 UNO-KRK) sowie der Schutz vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs (Art. 34 UNO-KRK).

Die Kinderrechte in der Schweiz

Seit der Ratifizierung der Konvention im Jahre 1997 bemüht sich die Schweiz, die Kinderrechtskonvention umzusetzen. Bis heute fällt die Bilanz zur Umsetzung durchzogen aus. 2018 hat der Bundesrat einen Bericht über weitere Massnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz verabschiedet.
Die Konvention betrifft sämtliche Lebensbereiche des Kindes und an der Umsetzung sind – allein schon aufgrund des Schweizer Föderalismus – zahlreiche Behörden, Institutionen und Berufsgruppen als auch Privatpersonen beteiligt. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention und drei zusätzliche Protokolle ratifiziert, die sogenannten Fakultativprotokolle, welche besondere Schutzbedürfnisse der Kinder detaillierter regeln.

Die Fortschritte und Herausforderungen werden überprüft

1997 ratifizierte auch die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention, doch die Umsetzung in der Schweiz ist lückenhaft. 2018 hat der Bundesrat einen Bericht über weitere Massnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz verabschiedet, in welchem er aus seiner Sicht aufzeigt, wo Verbesserungen gemacht wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Im Berichterstattungsverfahren werden die Fortschritte und Herausforderungen der Vertragsstaaten in der Umsetzung der UNO-KRK und ihrer Fakultativprotokolle überprüft. 

Der Staat und die Nichtregierungsorganisationen (NGO) reichten letztmals im Jahr 2020 bzw. 2021 ihre Berichte ein (Staatenbericht / NGO-Bericht). Den NGO-Bericht verfasste das Netzwerk Kinderrechte. Kinderschutz Schweiz arbeitete beim NGO-Bericht aktiv mit und nimmt daneben einen Einsitz im Vorstand des Netzwerks ein. Erstmals seit dem Beitritt der Schweiz zur UN-Kinderrechtskonvention flossen auch die Stimmen von Kindern und Jugendlichen direkt in das Berichtsverfahren ein. Der separate Kinder- und Jugendbericht ist in Zusammenarbeit des Netzwerks Kinderrechte mit Kindern und Jugendlichen aus der ganzen Schweiz entstanden und gibt die Perspektive der Zielgruppe auf die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz wieder (Kinder- und Jugendbericht). Im Anschluss an das Einreichen der Berichte folgt die Anhörung. Nach der Anhörung von Staat, NGO, Kindern und Jugendlichen veröffentlicht der UNO-Kinderrechtsausschuss seine Empfehlungen für die jeweils nächste Periode – die letzten Empfehlungen sind im Herbst 2021 veröffentlicht worden. Darin wird der Staat aufgefordert, die Empfehlungen umzusetzen. Die NGO, und damit auch Kinderschutz Schweiz, beobachten und begleiten den Prozess kritisch.

Übersetzungen der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss an die Schweiz liegen vor

Der UN-Kinderrechtsausschuss verabschiedete am 27. September 2021 seine Schlussbemerkung mit Empfehlungen für eine bessere Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz und legte diese per 22. Oktober 2021 in finaler Fassung vor. Die Empfehlungen wurden danach übersetzt und sind auf Deutsch, Französisch und Italienisch im untenstehenden pdf-Dokument verfügbar.

Kinderrechtskommentare

Auf der Website kinderrechtskommentare.de sind die Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in deutscher Sprache frei zugänglich. 

Die Allgemeinen Bemerkungen (engl.: general comments) sind Erläuterungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Sie haben den Charakter von Rechtsgutachten und dienen der Auslegung und Interpretation der Kinderrechtskonvention. Auch die Ausschüsse der anderen Menschenrechtskonventionen veröffentlichen solche Allgemeinen Bemerkungen. Die Allgemeinen Bemerkungen sind damit wichtige, verbindliche Dokumente, die allen Beteiligten ein besseres Verständnis der Konventionen ermöglichen.

Material & Downloads

Kinderschutz Schweiz stellt Ihnen alle wichtigen Informationen und Materialien zu diesem Thema bereit. Bei Fragen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite: info@kinderschutz.ch

Engagement Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz benennt die Missachtung der Rechte der Kinder und fordert die konsequente Umsetzung der UNO-KRK in der Schweiz. Die Stiftung bringt sich in Debatten ein, wird zum Schutz der Kinder aktiv und fordert von den politisch Verantwortlichen kinder- und familienfreundliche Strukturen.

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