Kinderrechte ungenügend umgesetzt

Im vierten NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes des Netzwerks Kinderrechte Schweiz wird einmal mehr aufgezeigt, dass die Schweiz noch einen weiten Weg gehen muss, bis sie die Kinderrechte umgesetzt hat.

Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1997 ratifiziert und dem UN-Kinderrechtsausschuss (UN-KRA) bislang zweimal über den Umsetzungsstand berichtet. Die Schweiz hat am 18. Dezember 2020 ihren kombinierten fünften und sechsten Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorgelegt. Im unten aufgeführten ergänzenden Bericht legen nun die über 50 Mitgliederorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Schweiz ihre Sichtweise auf den Umsetzungsstand der UN-KRK in der Schweiz dar. Der Bericht nimmt ausschliesslich zu den durch den UN-Kinderrechtsauschuss in der List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) definierten Problemfeldern Stellung.

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