Tag der Kinderrechte: mit Spielplatzaufklebern gegen «Sharenting»

Kinderschutz Schweiz macht am internationalen Tag der Kinderrechte auf die Gefahren des «Sharenting» («to share» / «parenting») aufmerksam. Im Internet verbreitete Bilder und Videos können für Kinder böse Folgen haben.
Samstag, 20. November 2021
;

Heutzutage ist ein Kinderfoto in Sekundenschnelle mit dem Smartphone geknipst und ebenso schnell mit anderen geteilt. Ist das Bild einmal verschickt, lässt sich seine Verbreitung im Netz nicht mehr kontrollieren.


Sensibilisierung durch versteckte QR-Codes

Auf einem Spielplatz werden Kinder besonders oft fotografiert. Um vor den Gefahren im Zusammenhang mit dem Veröffentlichen von Kinderbildern im Netz zu warnen, hat Kinderschutz Schweiz ein Pilotprojekt gestartet: Auf Spielplätzen sind Sticker angebracht, die einen QR-Code enthalten, der eine Pushnachricht aktiviert, sobald ein Foto gemacht wird. Die Nachricht warnt vor «Sharenting». Die Fotografierenden werden auf privacy-playground.ch weitergeleitet und dort zu den Gefahren und Schutzmöglichkeiten rund ums Thema Kinderfotos im Netz sensibilisiert. Denn bei Kinderfotos gilt: #SharingIsNotCaring.

 

Keine bösen Absichten ...

Während das Schützen von Kindern für Eltern im realen Alltag normal ist, sind sie im digitalen Raum oft weniger sorgsam unterwegs. «Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Einmal veröffentlichte Bilder können nicht mehr aus dem Netz entfernt werden und in falsche Hände geraten», so Regula Bernhard Hug, Leiterin Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz. Dabei besagt Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention, dass auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben. Es darf ohne Zustimmung kein Foto gemacht werden, geschweige denn online veröffentlicht werden.

... aber böse Folgen

Schnell kann es passieren, dass ein Schnappschuss von Facebook auf Plattformen mit kinderpornografischen Inhalten landet. Dass mit Gesichtserkennungsapps ganze Lebensläufe unkontrolliert veröffentlicht werden. Oder dass ein Bild von Jugendlichen zum Auslöser von Mobbing wird. Fotos können auch zu Cybergrooming führen. Wer auf Instagram, Whatsapp und Co Bilder publiziert, muss sich bewusst sein, dass diese Anbieter in ihren AGB das Recht beanspruchen, Nutzerfotos weiterzuverbreiten oder sogar weiterzuverkaufen. Ein harmloses Familienprofilbild kann so ungefragt genutzt werden.

So werden Kinder geschützt

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, sich vor einer Publikation des Kinderfotos immer zu fragen: Wird das Kind durch die Abbildung gefährdet? Wird es blossgestellt? Wird es in einer intimen Situation gezeigt? Ist das Gesicht des Kindes zu erkennen? Wenn sich all diese Fragen mit Nein beantworten lassen und man zusätzlich noch das Einverständnis der abgebildeten Person hat – bei Kleinkindern liegt es in der Verantwortung der Eltern, die für das Kindeswohl angemessene Entscheidung zu treffen –, dann sind die Voraussetzungen fürs Teilen von Bildern im Internet erfüllt. Im Zweifelsfall sollte immer zugunsten des Kindeswohls auf das Teilen verzichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

shopping_cart
Zum Warenkorb
0