Checklisten für den Verdachtsfall

Download der Checklisten für das Erkennen eines Verdachtfalles und zum korrekten Vorgehen beim Verdacht auf Kinderhandel.

Checkliste 1

Erkennen eines Verdachtfalls

Jede Person, die mit einem Kind oder einer/einem Jugendlichen in Kontakt tritt, kann eine zentrale Rolle beim Erkennen einer Kindeswohlgefährdung oder eines Falls von Kinderhandel spielen und zur Identifizierung einer Aus-beutungssituation beitragen. Es ist deshalb wichtig, dass Behörden und Fachpersonen (Polizei, Grenzwacht, Strafverfolgungsbehörden, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, medizinisches Personal usw.) Warnsignale erkennen und entsprechend handeln. In der Schweiz verpflichtet jeder Anfangsverdacht auf Kinderhandel gemäss Art. 10 Abs. 2 EMK zu einer sorgfältigen Abklärung.

Checkliste 2

Vorgehen bei Verdacht auf Kinderhandel

Besteht ein Verdacht darauf, dass ein Kind zu Bettelei, Diebstahl, Drogenhandel, sexueller Ausbeutung oder zu anderen Formen der Ausbeutung gezwungen wurde, ist davon auszugehen, dass Kinderhandel vorliegt und eine vertiefte Abklärung nötig ist.

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