Opferschutz und Betreuung
In der Schweiz hat jede Person, die durch eine Straftat körperlich, sexuell oder psychisch beeinträchtigt wurde, Anspruch auf Opferhilfe.

Dazu gehören Beratung, finanzielle Unterstützung sowie Schutz im Strafverfahren. Dies sind Rechte, die auch Opfern von Menschenhandel zustehen.1 Alle Opfer von Menschenhandel sind auf Schutz und Unterstützung angewiesen. Aber Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Opfer von Kinderhandel geworden sind, brauchen in noch höherem Masse umfassenden Schutz und die bestmögliche Betreuung als erwachsene Opfer von Menschenhandel.2 Beispiel Opferschutz und Betreuung
1 Vgl. Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz [OHG]).
2 Vgl. Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention).
Inhaltsverzeichnis
Zur Übersicht- Zielgruppen Online-Handbuch
- Begriffserklärung
- Gesetzliche Grundlagen
- Fokus Kinderrechte
- Grundsätze zur Bekämpfung
- Kinderhandel erkennen
- Verdachtsfall
- Fallbeispiele
- Opfer Asylbereich
- Opferschutz und Betreuung
- Dauerhafte Lösungen
- Empfehlungen
- Dank an die Partnerorganisationen
- Wichtige Kontaktstellen
- Literatur- und Linkliste
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