Opferschutz und Betreuung

In der Schweiz hat jede Person, die durch eine Straftat körperlich, sexuell oder psychisch beeinträchtigt wurde, Anspruch auf Opferhilfe.

Dazu gehören Beratung, finanzielle Unterstützung sowie Schutz im Strafverfahren. Dies sind Rechte, die sofern eine Straftat in der Schweiz begangen wurde auch Opfern von Menschenhandel zustehen.1 Die Opferhilfe hat zu prüfen, ob Straftaten in der Schweiz passiert erfolgt ist.Alle Opfer von Menschenhandel sind auf Schutz und Unterstützung angewiesen. Aber Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Opfer von Kinderhandel geworden sind, brauchen in noch höherem Masse umfassenden Schutz und die bestmögliche Betreuung als erwachsene Opfer von Menschenhandel.2 Beispiel Opferschutz und Betreuung

1 Vgl. Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz [OHG]).

2 Vgl. Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention).

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