Opfer von Kinderhandel im Asylverfahren erkennen

Art. 10 Abs. 2 ÜBM: «Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Massnahmen, um die Opfer als solche zu identifizieren, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsparteien und einschlägigen Hilfsorganisationen.»

Opfer von Kinderhandel zu erkennen, ist extrem schwierig, nicht nur wegen ihrer oben erwähnten Verschwiegenheit, sondern auch, weil viele Merkmale, die auf Kinderhandel hinweisen, gerade im Asylbereich regelmässig auch aus anderen Gründen auftreten. Zu diesen gehören beispielsweise traumatische Erfahrungen im Herkunftsland oder auf der Flucht, prekäre Verhältnisse oder die Schwierigkeit, sich mit der neuen Situation zurechtzufinden. Die nachstehend genannten Warnsignale sind daher nicht als klare Indikatoren für Kinderhandel zu verstehen, sondern als Anhaltspunkte dafür, dass eine vertiefte Abklärung über eine mögliche Gefährdung stattfinden muss. Denn Kinder, die sich in einer schwierigen Situation befinden, haben ein Anrecht auf eine adäquate Betreuung – unabhängig davon, ob es sich um Opfer von Kinderhandel handelt oder nicht.

Bei begleiteten Kindern können folgende drei Anhaltspunkte auf eine Ausbeutungssituation hinweisen:1

  • Es existiert keine offizielle Erlaubnis der Eltern, dass das Kind mit der anwesenden Begleitperson in die Schweiz einreisen darf.
  • Es besteht keine Gewissheit darüber, dass das Kind die erwachsene Begleitperson bereits länger oder überhaupt kennt.
  • Das Kind befindet sich in Begleitung Erziehungsberechtigter, die ausserstande oder nicht gewillt scheinen, es zu schützen.

Es gibt international und schweizweit gültige Indikatoren für die Identifizierung (PDF) von erwachsenen und minderjährigen Opfern von Menschenhandel.2 Im Folgenden werden mögliche Warnsignale aufgelistet, die im Asylbereich besondere Relevanz besitzen.

1 Vgl. Government of the UK, Victims of modern slavery. Frontline staff guidelines Version 3.0, 2015, S. 40.

2 Für die Schweiz: Checkliste des fedpol zur Identifizierung von Opfern von Menschenhandel: https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/kriminalitaet/menschenhandel/berichte/indikatoren-opferidentifizierung-mh-d.pdf.

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