Fallbeispiel Rückkehr

Die Suche nach einer dauerhaften Lösung für Opfer von Kinderhandel sowie die Ausbeutung einer Arbeitskraft wird in diesem Beispiel geschildert.

Die 16-jährige Fatima muss sieben Tage die Woche oft mehr als 14 Stunden am Stück arbeiten. Sie muss auf drei Kinder einer Familie in Genf aufpassen, Hausarbeit leisten und teilweise noch bei anderen Familien putzen gehen.

Fatima ist mit grossen Erwartungen an ihren Aufenthalt als Au-pair nach Genf gekommen. Sie dachte, dass sie nur ein paar Stunden pro Woche babysitten würde und in Genf studieren könnte. Ihr Traum ist es, Kleinkindererzieherin zu werden. Leider muss sie schnell einsehen, dass die Realität ganz anders aussieht. Bei ihrer Ankunft werden ihr die Reisedokumente abgenommen, und Fatima muss den ganzen Tag arbeiten. Von einer Ausbildung nebenher ist keine Rede. Für ihre Arbeit kriegt sie kein Geld. Sie wird im Haus eingeschlossen und kann die Wohnung nie alleine verlassen. Fatima ist eingeschüchtert, verzweifelt und weiss nicht, wie sie aus der Situation entkommen könnte. Als die Familie einmal aus dem Haus ist, gelingt ihr die Flucht. Eine Nachbarin hilft ihr und begleitet sie zur Polizei. Diese bringt sie zu einer spezialisierten Schutzunterkunft für Opfer von Menschenhandel. Fatima wird ein Beistand zugewiesen, und sie bekommt die Möglichkeit, sich physisch und psychisch von den Strapazen der Ausbeutung zu erholen.

Fatima äussert schnell den Wunsch, nach Hause zu ihrer Familie zu gehen. Die Betreuerin in der Schutzunterkunft bespricht mit ihr die Option der Rückkehrhilfe. Sie nimmt Kontakt mit der Rückkehrberatungsstelle und der IOM auf. Das IOM-Büro im Heimatland trifft die nötigen Abklärungen und macht eine Familieneinschätzung (Family Assessment) und eine Risikobeurteilung. Dabei stellt sich heraus, dass die Eltern dachten, sie würden ihrer Tochter eine bessere Zukunft ermöglichen, wenn sie in Europa studieren könnte. Es ist klar, dass die Familie nicht in den Menschenhandel involviert ist und Fatima bei ihr wohnen kann. Nun wird eine Bestimmung des übergeordneten Interesses des Kindes gemacht (Best Interest Determination). Die Eltern von Fatima und deren Beistand in der Schweiz sind sich einig, dass eine Rückkehr für das Mädchen die beste dauerhafte Lösung ist. Zusammen mit ihrem Beistand schreibt sich Fatima für das Programm ein. Danach wird ein Rückflug organisiert. Die IOM unterstützt Fatima am Transit- und am Ankunftsflughafen.

Vor Ort ist Fatima regelmässig in Kontakt mit der IOM oder deren Partnerorganisation, die sie im Rahmen der Rückkehrhilfe unterstützen. Da die wirtschaftliche Situation der Familie äusserst prekär ist, ist Fatima froh um die Hilfe. Die Reintegrationsunterstützung erlaubt es ihr, eine Ausbildung als Kinderbetreuerin zu absolvieren und die Situation für sich und ihre Familie zu verbessern.

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