Dauerhafte Lösungen im übergeordneten Interesse des Kindes

Wenn Kinder nicht in ihrem ursprünglichen familiären Umfeld aufwachsen können, liegt es im Verantwortungsbereich der Aufenthaltsländer, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sie in Sicherheit aufwachsen, sich in einem stabilen Umfeld entwickeln und Perspektiven für die Zukunft aufbauen können.

Die UN-Kinderrechtskonvention betont die Notwendigkeit, das übergeordnete Interesse des Kindes zu berücksichtigen und dem Kind ein Mitspracherecht bei allen es betreffenden Angelegenheiten zu erteilen. Die Staaten sind folglich verpflichtet, Verfahrensweisen einzurichten, in denen das Kind nicht nur als «minderjährige Person mit spezifischen Bedürfnissen» betrachtet wird, sondern auch als Rechtssubjekt und «Akteur» seines eigenen Lebens respektiert wird.

Jedes Kind hat also den Anspruch auf die individuelle Abklärung und Berücksichtigung seiner persönlichen Situation bei sämtlichen sein Leben betreffenden Veränderungen. Diese Rechte haben selbstverständlich auch begleitete Kinder, insbesondere wenn sie wegen ihrer speziellen Umstände eine Beiständin oder einen Beistand haben. Der kindzentrierte Ansatz kommt hier zur Anwendung 

«Eine dauerhafte Lösung für Kinder, die ausserhalb ihres ursprünglichen Umfeldes aufwachsen, bedeutet eine langfristige Lösung, die dem Kind die Möglichkeit bietet, sich bis zum Erwachsenenalter in einer Umgebung zu entwickeln, die seinen Bedürfnissen entspricht und seine Rechte gewährleistet, wie sie in der Kinderrechtskonvention definiert sind, und die das Kind nicht dem Risiko einer Verfolgung oder einer schweren Notlage aussetzt.»1  Fallbeispiel Rückkehr

1 UNICEF/UNHCR 2014, Safe and Sound, S. 2

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