Kinder sind ganz allgemein, aber insbesondere in ihren ersten Lebensjahren abhängig von ihren erwachsenen Bezugspersonen. Diese sollen ihnen Sicherheit und Geborgenheit geben sowie ihre kindlichen Bedürfnisse erfüllen. Das gelingt in der Regel gut, auch wenn sich Eltern von kleinen Kindern öfter in herausfordernden Situationen wiederfinden. Wenn solche Momente in Gewalt irgendwelcher Art münden, wird seitens der Eltern eine Grenze überschritten. Es ist wichtig, dass solche Überschreitungen früh erkannt werden. Vernachlässigung ebenso wie psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt können das Wohlergehen eines Kindes beeinträchtigen und gravierende Folgen für dessen Zukunft haben. Oft sind gewaltbetroffene Kinder später in ihrer Lebensführung eingeschränkt, entwickeln psychische Störungen oder geben die in der Kindheit erlernten Verhaltensmuster an die nächste Generation weiter. Massnahmen zur Früherkennung und gegen jegliche Form von Gewalt an Kindern müssen deshalb im Interesse der ganzen Gesellschaft stehen. Davon Kenntnis zu nehmen und zu haben ist deshalb die erste Voraussetzung um zielgerichtet handeln zu können. Schliesslich kann ein Problem nur dann gelöst werden, wenn es bekannt ist.
Die besondere Rolle von Fachpersonen
Wenn es darum geht, Gefährdungssituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutz- und Unterstützungsmassnahmen einzuleiten, haben all jene Fachpersonen eine besondere Rolle, die in Kontakt mit Kindern oder deren Eltern stehen. Damit sie Risiken richtig einschätzen und Schritte zum Schutz unterstützen können, müssen sie einerseits für die Problematik sensibilisiert sein. Anderseits benötigen sie Informationen dazu, wie sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen und wie sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten die richtigen Schritte initiieren können.
Lückenhafte Statistiken
Leider ist die Datengrundlage zum Thema Kindesschutz in der Schweiz eher dürftig. Man weiss wenig darüber, wie gut die verschiedenen Bereiche des Kindesschutzsystems zusammen funktionieren. Auch ist unklar, welche Formen von Kindeswohlgefährdung an die Kindesschutzorganisationen herangetragen werden und ob es allenfalls Versorgungslücken gibt oder besondere Risikogruppen, die über die Angebote nicht erreicht werden. Die Statistiken der Opferhilfe, der Polizei, der klinischen Kinderschutzgruppen oder der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz liefern zwar wertvolle Informationen, sind aber untereinander wenig kompatibel oder vergleichbar. Sie decken zusammen auch nur einen beschränkten Teil der Versorgungsbereiche ab. Die Daten der vielen weiteren öffentlichen und privaten Kindesschutzorganisationen sind bisher nicht eingebunden in überregionale Statistiken.