Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen / Partnern

«In der Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen setzen wir voraus, dass unsere ethischen Leitlinien und Qualitätsstandards auch bei ihnen greifen / von ihnen umgesetzt werden.»

Massnahmen

  • Risikoanalyse zu Kindeswohlgefährdungen bei neuen Vorhaben
  • Sorgfältige Auswahl der Partnerorganisationen:
    • Wie sieht ihre Handhabung im Umgang mit Kindern aus?
    • Stimmen ihre Werte mit jenen von Kinderschutz Schweiz überein?
  • Sensibilisierung und Schulung aller Fachpersonen, Kursleitenden, etc. zum Thema Kindesschutz entsprechend ihren Aufgaben
  • Promotion von Schutzkonzepten: Beratungsfunktion wahrnehmen, Knowhow zur Verfügung stellen
  • Qualitätsstandards im Kindesschutz für Berufsgruppen

Leitlinien für die Festlegung von Forderungen an unsere Partnerorganisationen:

  • Von Setting zu Setting / Fall zu Fall werden unterschiedliche Verpflichtungen für Partnerorganisationen festgelegt, jeder Einzelfall muss für sich beurteilt werden.
  • Allgemein gilt: Je direkter Partnerorganisationen in Kontakt mit Kindern stehen, desto wichtiger ist die Einhaltung eines umfassenden Kindesschutzes.

Verpflichtungen für alle ehrenamtlichen/ freiwilligen/ mandatierten Mitarbeitenden (Trainer:innen...), welche Kinderschutz Schweiz repräsentieren, sowie für mandatierte Einzelpersonen, die direkt mit Kindern arbeiten:

  • Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung
  • Sensibilisierung zum Verhaltenskodex (integraler Bestandteil der Schulungen)
  • Regelmässige Durchführung von Refresher-Schulungen
  • Vorlegen des Privatauszugs. Wenn die Tätigkeit einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen umfasst: Vorlegen des Sonderprivatauszugs, nach vorgängiger Risikoabwägung durch Kinderschutz Schweiz (optional)

Mögliche Verpflichtungen für Partnerorganisationen

  • Einhaltung von Teilen der Kindesschutz-Policy von Kinderschutz Schweiz gemäss den vertraglich vereinbarten Tätigkeiten 
  • Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung, vorgängiges Briefing durch Kinderschutz Schweiz
  • Vorhandenes Schutzkonzept als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit

Hilfsmittel

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