Selbstverpflichtung der Organisation zum Kindesschutz

In der Stiftungsurkunde wird der Begriff «Kindeswohl» für Kinderschutz Schweiz wie folgt definiert: «Die Stiftung hat insbesondere zum Zweck, Kinder vor Gefährdung, Vernachlässigung, Ausbeutung und vor jeglicher Gewalt zu schützen. Sie hat das Ziel, die seelische, psychische, körperliche und sexuelle Integrität und die Würde der Kinder zu wahren, ihre Rechte durchzusetzen, ihre individuelle Entfaltung und ihre soziale Integration zu fördern. Die Stiftung orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an anerkannten rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen.»

Mit der vorliegenden Kindesschutz-Policy wird die Selbstverpflichtung dahingehend untermauert, dass sie in einem Verhaltenskodex konkretisiert und als handlungsanleitend erklärt wird.

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