Unter Kinderhandel wird die Verbringung eines Kindes an einen anderen Ort, die Übergabe an eine Drittperson oder die Entgegennahme eines Kindes mit dem Ziel, das Kind auszubeuten, verstanden. Kinderhandel ist nach Art. 182 des Strafgesetzbuches (StGB) verboten. Trotzdem kommt er auch in der Schweiz in unterschiedlichen Ausprägungen vor. Kinder werden beispielsweise als Arbeitskraft ausgebeutet, zwecks sexueller Ausbeutung verkauft oder in eine Zwangsheirat gedrängt. Sie werden gezwungen zu betteln oder kriminelle Taten wie Einbrüche oder Drogenhandel zu begehen. In der Regel erleben die betroffenen Kinder nicht nur eine einzige Ausbeutungsform, sondern sie sind multidimensionaler Ausbeutung ausgesetzt. Opfer sind in sämtlichen Altersgruppen von Kindern zu finden.
Menschenhandel in der Schweiz – ein diffuses Bild
Obwohl man weiss, dass die Schweiz Transit- und Zielland des Menschenhandels ist, lässt sich das Ausmass des Problems innerhalb unserer Landesgrenzen nur schwer ausmachen – es existieren zu dieser Thematik schlicht keine zuverlässigen Zahlen. Dies hängt damit zusammen, dass sich der Handel und die Ausbeutung von Kindern in aller Regel im kriminellen Milieu abspielen. Zusätzlich besteht das Problem der uneinheitlichen und unvollständigen Datenerhebung: Je nach Behörde unterscheiden sich die Erfassungsmethoden, die ausserdem nur selten nach Alter oder Geschlecht aufgeschlüsselt sind. Zudem kann man die Organisationsstrukturen des Handels nur schwer durchschauen. Die Zahl der Menschen, mit denen jährlich in der Schweiz gehandelt wird, muss somit geschätzt werden. Das Bundesamt für Justiz geht in seinem Bericht «Menschenhandel in der Schweiz» aus dem Jahr 2001 von bis zu 3000 Personen aus. In Bezug auf den Handel von Kindern sind bis heute nur wenige Betroffene bekannt. Die Identifizierung potenzieller Opfer von Kinderhandel in der Schweiz ist lückenhaft. Ein identifiziertes Opfer wird meist als Fall von Menschenhandel eingestuft, nicht jedoch als Kindesschutzfall. Deshalb erhalten die betroffenen Kinder nicht immer den ihnen zustehenden Schutz und die auf sie angepasste Betreuung.
Die Rechtssituation von Kindern
Minderjährigen Betroffenen stehen neben den Rechten der erwachsenen Opfer von Menschenhandel zusätzliche Kinderrechte zu. Internationale Konventionen verpflichten auch die Schweiz, Kinder vor Kinderhandel zu schützen.
ECPAT Switzerland setzt sich gegen Kinderhandel ein
Die Fachstelle ECPAT Switzerland wird seit 1999 Kinderschutz Schweiz betreut. Wir setzen uns dafür ein, dass ein Verdacht auf sexuellen Kindsmissbrauch im Tourismus oder gegen Ausbeutung von Kindern in Prostitution und Kinderhandel gemeldet wird.