Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 der WBK-N «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»

Kinderschutz Schweiz begrüsst es, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und der Politik der frühen Förderung einen dauerhaften Platz in der Gesetzgebung auf Bundesebene schaffen will. Die ersten Lebensjahre sind in der Entwicklung eines Kindes von grosser Wichtigkeit und haben gesamt-gesellschaftliche Relevanz.
Mittwoch, 28. September 2022

Aus Sicht des Kindeswohls ist die Erhöhung der Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung (mehr und besser ausgebildetes Personal soll im Schnitt weniger Kinder betreuen), die Verbesserung der Chancengerechtigkeit und ferner die Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung in den Kantonen in den meisten Fällen wichtiger als die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie. Dass die Qualitätsziele mittels Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen erreicht werden sollen, ist für Kinderschutz Schweiz nachvollziehbar, da sich solche Vereinbarungen gemäss Art. 26 KFJG bereits gut bewährt haben. Dass die Kantone damit auf ihre jeweilige Situation angepasste Programme starten können, erachten wir als zielführend. Aber: Damit alle Kinder in der Schweiz gleich gut geschützt und gefördert aufwachsen können sind schweizweit verbindliche Vorgaben zur Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung notwendig.

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