Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote nach schweren Gewalttaten an Kindern
Massnahmen, die verhindern, dass bereits einmal für ein Gewaltverbrechen an Kindern Verurteilte zu Wiederholungstätern werden, sind wichtig, doch schützt diese Forderung Kinder ausschliesslich in Schulen, Betreuungseinrichtungen und Vereinen. Die meisten sexuellen Übergriffe geschehen aber im privaten Bereich.
Freitag, 27. Mai 2011
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