Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen

Kinderschutz Schweiz unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, auch die Kinder profitieren davon.
Donnerstag, 29. Januar 2015

Kinderschutz Schweiz unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. Sie baut prozessuale Hürden ab und erleichtert Betroffenen den Zugang zu rechtlichen Instrumenten des Gewaltschutzes. Davon profitieren auch die betroffenen Kinder. Zudem ist es von grosser Bedeutung, dass das Kindeswohl in den Verfahren stärker berücksichtigt wird.

Doch auch nach der Revision ermöglichen die zivilgesetzlichen und strafrechtlichen Bestimmungen keinen effektiven und wirksamen Schutz für Gewaltbetroffene. Darunter leiden nicht zuletzt auch Kinder. Aus Sicht von Kinderschutz Schweiz kann ein funktionierendes Opferschutzsystem nur mit einem neuen nationalen Gewaltschutzgesetz und einer dafür notwendigen Revision der Verfassungsgrundlagen erreicht werden.

Die detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen Punkten der Revision lesen Sie in unserer Vernehmlassungsantwort.

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