Lanzarote-Konvention

Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention)
Mittwoch, 16. November 2011

Kinderschutz Schweiz unterstützt die Ratifizierung der Lanzarote-Konvention, was zu einer Anhebung des Schutzalters für pornografische Darstellungen/Darbietungen auf 18 Jahre, der Festschreibung von «Grooming» als Straftatbestand und einer gesamtschweizerischen Verstärkung der Präventions-Bemühungen auf allen Ebenen führen sollte.

Die Lanzarote-Konvention will Kinder besser vor sexueller Ausbeutung durch Prostitution und Pornografie schützen und erfordert für die Umsetzung im schweizerischen Kontext einige Änderungen des Strafgesetzbuches und entsprechende Präventionsprogramme. Aus kinderrechtlicher Sicht ist daher die Ratifizierung der Lanzarote-Konvention zu unterstützen und die Stiftung Kinderschutz Schweiz begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Allerdings geht die Stiftung Kinderschutz Schweiz mit den Verfassern des erläuternden Berichts nicht einig, dass der Status Quo insbesondere im Bereich Prävention den Anforderungen der Lanzarote-Konvention genügt.

So engagiert sich Kinderschutz Schweiz

Kindeschutz Schweiz nimmt die Schweizer Vertretung (ECPAT Switzerland) der Organisation ECPAT International war. ECPAT Switzerland setzt sich für einen besseren Schutz von Kindern ein, welche Opfer von Kinderhandel wurden und sich in der Schweiz aufhalten. In dieser Aufgabe vernetzt sich Kinderschutz Schweiz zusätzlich international und verfolgt die internationalen Entwicklungen.

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