Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz

Nur mit einer Verfassungsgrundlage kann eine verbindliche nationale Gesamtstrategie erarbeitet werden, die alle Kinder in der Schweiz wirksamer und unabhängig von ihrem Wohnort in gleicher Weise schützt.
Montag, 18. Februar 2013

Der Entwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) schafft auf Verfassungsebene die Grundlage für eine zukunftsfähige Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Diese umfasst Schutz, Förderung und Partizipation als gemeinsame Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden mit klarer Aufgabenteilung. Verschiedene Entwicklungen der letzten Jahre weisen auf die Grenzen der heutigen verfassungsrechtlichen Kompetenz des Bundes hin und offenbaren die Notwendigkeit einer stärkeren Verankerung der Kinder- und Jugendpolitik in der Bundesverfassung.

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