Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)
Kinderschutz Schweiz begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, den Anspruch auf eine Rechtsgleichheit der Kinder, unabhängig vom Zivilstand der Eltern, sicher stellen zu wollen – beurteilt das Resultat aber nicht nur positiv.
Montag, 10. März 2014
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