Empfehlungen an das Parlament zur Wintersession 2020

Grosse Chancen für den besseren Schutz der Kinder in der Familie und im Sport. Auch die verbesserte Zusammenführung von Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen stärkt den Kindesschutz.

  • Wintersession 2020: Empfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

20.3185 Postulat Bulliard 09.12.2020

Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung

Ein Recht auf gewaltfreie Erziehung schützt Kinder vor Gewalt. Der Bundesrat soll deshalb Bericht erstatten, wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung im ZGB verankert werden kann.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Postulat zuzustimmen.

Gemäss aktuellen Studien wendet fast ein Viertel aller Eltern regelmässig psychische Gewalt in der Erziehung an. Jedes zwanzigste Kind wird regelmässig körperlich bestraft. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, mit einem Bericht aufzuzeigen, wie ein Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung im ZGB ausgeführt werden könnte. Ein solches Recht schützt Kinder, indem es den Eltern hilft, gewalttätiges Handeln als solches zu erkennen und zu hinterfragen. Es führt ausserdem dazu, dass Gewalt an Kindern gesellschaftlich weniger akzeptiert wird. Das Postulat ist deshalb ein wichtiger erster Schritt hin zu diesem elementaren Recht aller Kinder in der Schweiz.
19.3241 Mo. Feri 09.12.2020

Drohung gegen Kinder soll von Amtes wegen verfolgt werden

Personen, die Kindern im häuslichen Umfeld schwer drohen, werden aktuell nur auf Antrag verfolgt. Solche Drohungen sind Formen psychischer Gewalt, die zu Offizialdelikten erklärt werden müssen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Drohungen in Paarbeziehungen im Kontext häuslicher Gewalt werden nach Art. 180 StGB von Amtes wegen verfolgt. Gegen Täterinnen und Täter, die Kindern im häuslichen Umfeld einen schweren Nach­ teil androhen und sie so in Angst und Schrecken versetzen, braucht es dagegen einen Strafantrag. Drohungen sind Formen psychischer Gewalt und können für Kinder enorm belastend sein. Einfache Körperverletzungen oder wiederholte Tätlichkeiten gegen Kinder werden auch von Amtes wegen verfolgt. Physische und psychische Gewalt an Kindern muss bei der Strafverfolgung gleichbehandelt werden. Drohung gegen Kinder im häuslichen Umfeld muss dementsprechend zum Offizialdelikt erklärt werden.
19.3119 Postulat Feri 14.12.2020

Wissen zu Kindeswohlgefährdungen bündeln, damit die Unterstützungs­ leistung passt

Statistische Informationen über Kindeswohlgefährdungen und ihre regelmässige Auswertung sind zwingend notwendig, um Lehren aus dem aktuellen Kindesschutz­system zu ziehen und dieses System dort, wo es nötig ist, zu verbessern.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Postulat zuzustimmen.

Jedes Jahr kümmern sich Kindesschutzorganisationen um bis zu 50 000 Kinder, die Opfer von Gewalt sind. Der Bundesrat hat 2018 in einem Bericht hervorgehoben, dass fehlende Daten über die Formen von Gewalt einen wirksamen Kindesschutz erschweren. Das Postulat verlangt deshalb, diese Daten, die auf allen Ebenen und in der ganzen Schweiz vorhanden sind, zusammenzuführen und systematisch auszuwerten. Dieser Schritt ist entscheidend. Die Erhebung von Daten zur Prävalenz und zu den Ausprä­gungsformen von Gewalt an Kindern ermöglicht eine Gesamtschau und die Identifizierung von Lücken. So ist es möglich, angemessene Lösungen zu finden und den Kindesschutz an die Bedürfnisse anzupassen.

Kurzempfehlungen Ständerat

19.081 Geschäft des Bundesrates 01.12.2020

ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister (Differenzen)

Die eigenständige Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags entspricht nur dann dem Wohl von trans- und intersexuellen Kindern, wenn sie dafür keine Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung brauchen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommissionsmehrheit zu folgen und Art. 30b Abs. 4 ZGB zu streichen.

Die Vorlage will, dass Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung künftig einfacher eine Änderung des Eintrags ihres Geschlechts und ihres Vornamens im Personenstandsregister erreichen können. Vorgesehen ist, dass die Änderung durch eine Erklärung der Person beim zuständigen Zivilstandsamt vorgenommen werden kann. Diese Erklärung ist ein höchstpersönliches Recht jedes Menschen und damit jedes Kindes. Um dieses geltend zu machen, braucht es nur die Urteilsfähigkeit des Kindes. Das urteilsfähige Kind darf dieses Recht ausüben, ohne dass es auf die geforderte Zustimmung der gesetzlichen Vertretung angewiesen ist.
20.4331 Motion WBK-SR 08.12.2020

Misshandlungen im Schweizer Sport. Schaffung einer unabhängigen natio­nalen Anlauf­ oder Meldestelle

Eine unabhängige nationale Anlauf­ oder Meldestelle ist ein wichtiges Puzzleteil in den Bemühungen, den Misshandlungen im Sport entgegenzuwirken.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Mit der Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlauf­ oder Meldestelle soll Misshandlungen im Schweizer Sport begegnet werden. Kinderschutz Schweiz verlangt, dass Kinder und Jugendliche im Training keiner physischen, psychischen oder sexuellen Gewalt ausgesetzt sind. Damit die Verantwor­tung für die Meldung von Misshandlungen nicht einfach an die Schwächsten delegiert wird, müssen die Sportverbände ihre Strukturen anpassen, wirksame Präventionskonzepte erarbeiten, umsetzen und darüber Rechenschaft ablegen. Eine unabhängige Anlaufstelle würde diese notwendigen Bemühungen sinnvoll ergänzen.
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