Kurzempfehlungen Sondersession Mai 2022

Im Bereich Kindesschutz werden wichtige Geschäfte behandelt – etwa die Mo. 20.3231 von Yvonne Feri für ein nationales Programm zur besseren Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen. Alle Empfehlungen finden Sie hier.

  • Kurzempfehlungen Sondersession Mai 2022
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Kurzempfehlungen Nationalrat

20.4084 10.05.2022

Mo. Feri: Nationale Strategie zur Bekämpfung der Cyber-Pädokriminalität

Sexuelle Gewalt ist im Internet omnipräsent. Kinder sind besonders vulnerabel und stark davon betroffen. Um sie davor zu schützen, braucht es ein entsprechend starkes und koordiniertes Vorgehen mittels einer nationalen Strategie.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Jede Form von sexueller Gewalt im Internet vervielfacht das Leid betroffener Kinder und Jugendlicher enorm. Die Vielfalt der Online-Plattformen und die leichten Verbreitungsmöglichkeiten von Bild- und Filmmaterial stellen eine Herausforderung für die Bekämpfung der sexuellen Gewalt an Kindern im Netz dar. Zentral ist dabei ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen. Dazu benötigt es Prävention und Sensibilisierung bei potenziellen Tatpersonen, bei Erziehungsberechtigten, bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Institutionen und technischen Anbietern. Es braucht über die polizeiliche Verfolgung hinaus eine nationale Strategie, die alle Aspekte der pädosexuellen Gewalt im Internet aufgreift und angeht. Diese gesamtschweizerische Strategie muss vorsehen, wie Prävention, Meldemöglichkeiten, Opferhilfe und Strafverfolgung zusammenarbeiten. Mit einer nationalen Strategie kann die Cyber-Pädokriminalität umfassend bekämpft werden.
21.4470 11.05.2022

Mo. de Quattro: Präventionskampagnen gegen Gewalt

Der häuslichen Gewalt muss dezidiert entgegengetreten werden. Regelmässige, griffige Präventionskampagnen schützen vor häuslicher Gewalt. Wichtig ist, dass betroffene Kinder, als Opfer oder als Zeugen, stets miteinbezogen werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion 21.4470 sowie die Motion 21.4471 anzunehmen.

Häusliche Gewalt findet meistens in der Familie statt. Sie umfasst sämtliche Formen körperlicher, psychischer, sexueller, sozialer und wirtschaftlicher Gewalt. Sind Kinder davon direkt oder indirekt betroffen, ist das für ihre Entwicklung eine schwere Belastung: Sie sind häufig verhaltensauffällig oder zeigen Anzeichen einer Traumatisierung. Werden nach häuslicher Gewalt behördliche Massnahmen ausgesprochen, geht dabei vielfach vergessen, dass in über der Hälfte der Polizeieinsätze Kinder mitbetroffen sind. Um diesen Umständen entgegentreten zu können, braucht es mit Einbezug aller staatlichen und privaten Akteure regelmässige nationale Präventionskampagnen gegen häusliche Gewalt, wie sie ebenfalls die gleichlautende Motion Funiciello (21.4471) verlangt. Die in beiden Motionen geforderten Präventionskampagnen sollen alle Zielgruppen ansprechen und die Anliegen von Kindern von Anfang an berücksichtigen.
20.3231 11.05.2022

Mo. Feri: Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen. Nationales Programm

Je früher die Gefährdung eines Kindes erkannt wird, desto besser. Ein nationales Programm kann die Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen entscheidend verbessern.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Wenn Kindeswohlgefährdungen erst spät erkannt werden, sind die Folgen oftmals gravierend. Deshalb ist die Früherkennung von Gefährdungen besonders wichtig. Obschon die Wichtigkeit der Früherkennung in der Fachwelt anerkannt ist, gibt es Handlungsbedarf. Mit einem nationalen Programm können die nötigen Impulse gegeben und die Koordination und die Zusammenarbeit der involvierten Akteure gefördert werden. Personen, die mit und für Kinder arbeiten, müssen für die Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen ausgebildet sein und wissenschaftlich geprüfte Instrumente zur Verfügung haben. Auskunftsstellen, bei denen sich Fachpersonen Rat holen können, sollen breiter bekannt gemacht werden. Eine Austausch- und Wissensplattform, wie sie ein nationales Programm schaffen kann, verbessert den Schutz der Kinder.
20.3381 11.05.2022

Mo. Grüne Fraktion: Keine Kinderarmut

Ergänzungsleistungen helfen Familien, die nicht in der Lage sind, ihre minimalen Lebenskosten zu decken. Sie ermöglichen es, die Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und damit die Chancengleichheit aller in der Schweiz lebenden Kinder zu fördern.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind das Recht auf einen Lebensstandard, der seine körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung ermöglicht (Art. 27 Abs. 1 KRK). 2020 waren in der Schweiz aber 133'000 Kinder von Armut betroffen und über 317'000 Kinder waren von Armut bedroht. Es ist unbestritten, dass Armut negative Auswirkungen auf Kinder haben kann. Das Aufwachsen in benachteiligten Verhältnissen verringert die Chancen auf Erfolg in der Schule und später im Berufsleben. Dies wirkt sich auch auf die Gesundheit, das Sozialleben und die Integration aus. Die Gefahr, Armut von Generation zu Generation weiterzugeben, ist real und es müssen Massnahmen ergriffen werden, um diesen Kreislauf zu durchbrechen. Ein Ergänzungsleistungssystem für Familien, wie mit dieser Motion gefordert wird, hat in den wenigen Kantonen, die es eingeführt haben, überzeugende Ergebnisse gebracht. Es ermöglicht eine gezielte Unterstützung von Familien, die darauf angewiesen sind, um nicht in die Armut zu geraten oder diese zu überwinden, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Die Einführung solcher Leistungen in allen Kantonen würde eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut ermöglichen.
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