Empfehlungen an das Parlament zur Sondersession Oktober 2020

Kurzempfehlungen Nationalrat

20.3687 Motion Feri 29.10.2020

Social-Media-Kampagne gegen Mobbing und Cybermobbing bei Kindern und Jugendlichen

Bis zu 40’000 Kinder und Jugendliche sind jährlich von regelmässigem Mobbing betroffen. Es besteht ein klarer Handlungsbedarf, auch vonseiten des Bundes. Mit einer Social-Media-Kampagne können Kinder und Jugendliche ebenso gezielt wie kostengünstig erreicht und sensibilisiert werden.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme und stellt in Aussicht, dass die Kampagne mit den vorhandenen Mitteln der nationalen Plattform Jugend und Medien des BSV durchgeführt werden kann. Kinderschutz Schweiz empfiehlt Ihnen ebenfalls die Annahme.

Die Folgen von Mobbing und Cybermobbing sind für die Betroffenen gravierend: Die Opfer leiden unter psychischen und psychosomatischen Beschwerden, die bis ins Erwachsenenalter nachwirken können. Auch Täter und Täterinnen haben an den negativen Folgen ihres Tuns letztlich schwer zu tragen. Eine nationale Kampagne kann Kinder und Jugendliche für die negativen Folgen von Mobbing und Cybermobbing sensibilisieren und so viel Leid verhindern. Eine Social-Media-Kampagne ist zielgruppenorientiert, günstig und effizient.
20.3185 Postulat Bulliard 30.10.2020

Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung

Für viel zu viele Kinder ist körperliche und psychische Gewalt Teil des Alltags. Der Bundesrat soll Bericht erstatten, wie der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung im ZGB verankert werden kann.

Ein Ja zum vorliegenden Postulat ist deshalb ein sehr wichtiger erster Schritt hin zu einer Schweiz, in der alle Kinder das Recht haben, gewaltfrei erzogen zu werden.

Fast die Hälfte aller Kinder in der Schweiz erlebt immer noch Gewalt in der Erziehung. 1500 Kinder werden jährlich aufgrund von «Erziehungsmassnahmen» auf Notfallstationen in Kinderspitälern behandelt. Diese Zahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Das vorliegende Postulat beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ausgeführt werden kann. Zwar existiert ein «Züchtigungsrecht» in der Schweiz seit 1978 nicht mehr, doch Gewalt in der Erziehung ist nicht generell verboten. Ein klares Recht auf gewaltfreie Erziehung würde Eltern helfen, gewalttätiges Handeln als solches zu erkennen – und damit die Kinder besser vor Gewalt zu schützen. Die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung hat Signalwirkung und führt längerfristig zu einem gesellschaftlichen Sinneswandel; das sieht man in unseren Nachbarländern, wo die Akzeptanz von Gewalt in der Erziehung seit der Einführung entsprechender Gesetze deutlich gesunken ist.
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