Empfehlungen an das Parlament zur Sommersession 2022

Empfehlungen zur Sommersession: Im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung muss bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren die Mindeststrafe von einem Jahr ins Sexualstrafrecht geschrieben werden. Alle unsere Empfehlungen finden Sie hier.

Kurzempfehlungen Nationalrat

20.4084 08.06.2022

Motion Feri: Nationale Strategie zur Bekämpfung der Cyber-Pädokriminalität

Kinder sind besonders vulnerabel und stark von sexueller Gewalt im Internet betroffen. Um sie davor zu schützen, braucht es ein starkes und koordiniertes Vorgehen mittels einer nationalen Strategie.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Die enorme Vielfalt der Online-Plattformen und die leichten Verbreitungsmöglichkeiten von Bildern und Videos mit sexueller Gewalt an Kindern stellen eine grosse Herausforderung dar. Es braucht eine umsichtige, nationale Strategie, die alle Aspekte der pädosexuellen Gewalt im Netz koordiniert angeht. Dazu benötigt es Prävention und Sensibilisierung bei potenziellen Tatpersonen, bei Erziehungsberechtigten, bei Kindern sowie bei Institutionen und technischen Anbietern. Diese gesamtschweizerische Strategie muss vorsehen, wie Prävention, Meldemöglichkeiten, Opferhilfe und Strafverfolgung zusammenarbeiten.
20.3772 16.06.2022

Motion Bulliard: Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind

Was in einer Statistik nicht ersichtlich ist, gerät leicht aus dem Blickfeld. National erhobene Zahlen machen von häuslicher Gewalt betroffene Kinder erst sichtbar und tragen so zu einem verbesserten Schutz bei.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Täglich erleben viele Kinder häusliche Gewalt, oftmals endet diese mit einem Polizeieinsatz. Wie viele Kinder die Polizei dabei genau antrifft, bleibt unbekannt – obwohl die Istanbul-Konvention fordert, Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen und die notwendigen Daten zu sammeln (Art. 11 und 26). Das Erleben verbaler oder körperlicher Gewalt gegen einen Elternteil oder eine nahe Bezugsperson ist für Kinder eine Form psychischer Gewalt mit oft langanhaltenden Folgen. Eine nationale Statistik bildet eine verlässliche Grundlage, um den Kindern schweizweit den nötigen Schutz und die nötige Unterstützung zu gewähren.

Kurzempfehlungen Ständerat

19.048 07.06.2022

Geschäft des Bundesrates: Strafprozessordnung. Änderung (Differenzen)

Verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen sind ein wirksames Mittel zur Bekämpfung international organisierter pädokrimineller Netzwerke und unterstützen den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern im Internet.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, in Bezug auf Art. 286 Abs. 2bis StPO dem Nationalrat zu folgen.

Internationale pädokriminelle Netzwerke haben eine geheime Struktur und begehen planmässig Straftaten. Damit gleichen sie kriminellen Organisationen im Sinne von Art. 260ter StGB und müssen dringend bekämpft werden. Damit dies gelingt, müssen die Staatsanwaltschaften aktiv nach möglichen Tatpersonen von sexueller Gewalt an Kindern im Internet suchen können. Die StPO muss somit die Kompetenz zur Durchführung von verdachtsunabhängigen verdeckten Ermittlungen vorsehen (Art. 286 Abs. 2bis StPO), um mit der nötigen Schlagkraft gegen Sexualverbrechen an Kindern vorgehen zu können.
18.043 07.06.2022

Geschäft des Bundesrates: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht (Entwurf 3)

Im anonymen Internet überschreiten Menschen die Hemmschwelle schneller, ein Kind mit sexuellen Absichten zu kontaktieren. Die Schaffung eines neuen Cybergrooming-Straftatbestandes ist notwendig, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Einführung eines separaten Straftatbestands zum Cybergrooming. Bei Art. 187 Ziff. 1bis empfiehlt Kinderschutz Schweiz, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Das Risiko für Kinder, Opfer von sogenanntem Cybergrooming zu werden, ist evident: Fast die Hälfte (44%) der befragten 12- bis 19-Jährigen wurde online schon einmal von einer fremden Person mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen (JAMES 2020). Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik ist die Anzahl der durch Cybergrooming geschädigten Kinder von 2020 bis 2021 um gut 25% gestiegen. Typischerweise gehen die Tatpersonen schrittweise vor, indem sie sich zunächst mit den Kindern anfreunden und dann sexuelle Gewalt online und/oder im realen Leben ausüben. Die bestehenden Straftatbestände reichen nicht aus, um Kinder schon in einer frühen Phase des Groomings zu schützen und damit vor sexueller Gewalt von Erwachsenen zu bewahren. Es braucht einen separaten Straftatbestand, der bereits die Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellt (so wie es die Pa.Iv. [Amherd] Bregy 18.434 «Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen» verlangt, der Folge gegeben worden war). Zudem müssen die Strafrahmen bei sexueller Gewalt gegen Kinder erhöht werden, damit die Schwere des Delikts abgebildet wird. Auch wenn die vorgesehene Maximalstrafe nicht ausreicht, so nimmt der Entwurf immerhin eine Mindeststrafe bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren auf.
20.069 08.06.2022

Geschäft des Bundesrates: Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Bundesgesetz

Die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen leistet einen wichtigen Beitrag zum besseren Schutz vor Gewalt.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen sowie bei den Art. 4 Bst. e und 27a jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Ein besserer Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Medieninhalten in Filmen und Videospielen ist nötig. Regulierende Massnahmen sind wichtig, schützen jedoch die Kinder nicht umfassend. Es braucht die stetige Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen. Die bestehenden Massnahmen des Bundes sollten deshalb verstetigt und weiter gestärkt werden. Dafür wird mit den Art. 4 Bst. e und 27a die gesetzliche Grundlage geschaffen.
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