Empfehlungen an das Parlament zur Sommersession 2019

Kinder zwischen 12 und 16 Jahren brauchen oft Jahre, bis sie psychisch bereit sind, sexuelle Straftaten zur Anzeige zu bringen. Eine Erhöhung der Altersgrenze für die Unverjährbarkeit gibt den Opfern die benötigte Zeit. 

  • Sommersession 2019: Kurzempfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

17.510 Parlamentarische Initiative - Rickli Natalie 03.06.2019

Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen

Kinder zwischen 12 und 16 Jahren brauchen oft Jahre, bis sie psychisch bereit sind, sexuelle Straftaten zur Anzeige zu bringen. Eine Erhöhung der Altersgrenze für die Unverjährbarkeit gibt den Opfern die benötigte Zeit.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Die parlamentarische Initiative will, dass die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten von 12 auf 16 Jahre erhöht wird. Die Verletzung, welche ein Kind bei einem sexuellen Übergriff erfährt, stoppt nicht bei einer künstlichen Altersgrenze von 12 Jahren. Erfahrungsgemäss benötigen missbrauchte Kinder oft viele Jahre, bis sie psychisch in der Lage sind, Anzeige gegen die Täter zu erstatten. Die heutige Einschränkung auf 12 Jahre verkennt, dass viele Opfer von sexuellen Straftaten im Alter zwischen 12 und 16 Jahren sind, spricht ihnen das erlebte Leid ab und verharmlost infolgedessen die Übergriffe gegen sie.
19.3417 Postulat - Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK 05.06.2019

Strategie zur Stärkung der Frühen Förderung

Eine Strategie im Bereich der frühkindlichen Förderung macht es möglich, Lücken und Defizite klar zu erkennen. Nur so können alle betroffenen Akteure angemessene Massnahmen ergreifen und umsetzen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Postulat zuzustimmen.

Die Kommission verlangt die Erarbeitung einer Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der frühkindlichen Förderung. Die dafür erforderliche Bestandsaufnahme ermöglicht es, sich einen Gesamtüberblick über die heutige Situation zu verschaffen und zusätzlichen Massnahmen zu identifizieren, die der Bund ergreifen muss. Die frühkindliche Förderung beschränkt sich nicht auf den Bildungsbereich. Sie umfasst insbesondere auch eine Früherkennung und frühzeitige Interventionen durch Gesundheitsfachleute. Das Wohl des Kindes und seine gesunde Entwicklung stehen denn auch im Fokus aller Fachpersonen, die sich mit Kleinkindern beschäftigen. Die geforderte Strategie wird zu einer weiteren Verbesserung des Kindesschutz beitragen.
18.3592 Motion - Eichenberger-Walther Corina 13.06.2019

Nationaler polizeilicher Datenaustausch

Eine verstärkte Kooperation im Bereich der Polizeiinformatik gibt der Polizei die Mittel in die Hand, um Gewalt an Kindern effizienter bekämpfen zu können.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Bundesrat zu folgen und die Motion anzunehmen.

Diese Motion verlangt die Schaffung einer zentralen nationalen Polizeidatenbank oder einer Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken. Kriminalität und Gewalt an Kindern kennen heute weder nationale noch kantonale Grenzen. Der Gewalt an Kindern muss ein zeitnaher Informationsfluss entgegengestellt werden, der nicht durch Kantonsgrenzen verzögert oder gar verhindert wird. Ein verbesserter nationaler Austausch von Informationen zwischen den Polizeibehörden macht es möglich, die Effizienz der polizeilichen Arbeiten weiter zu steigern und den Kampf gegen die Gewalt an Kindern zu verstärken.

Kurzempfehlungen Ständerat

16.408 Parlamentarische Initiative - Jositsch Daniel 04.06.2019

Mindeststrafen bei sexuellen Handlungen gegenüber Kindern unter 16 Jahren

Fristverlängerung: Sexuelle Straftaten gegen Kinder sind keine Bagatelldelikte. Sie bewirken viel Leid. Freiheitsentzug als Mindeststrafe unterstützt die Regenerierung der Opfer und ist der Straftat angemessen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Frist zu verlängern.

Die parlamentarische Initiative will, dass für sexuelle Straftaten gegen Kinder unter 16 respektive 12 Jahren Mindeststrafen eingeführt werden. Sexuelle Straftaten gegen Kinder sind nie Bagatelldelikte und haben eine zerstörerische Auswirkung auf die Opfer. Freiheitsentzug als Mindeststrafen bewahren das Opfer vor erneutem Kontakt, erleichtern den seelischen Erholungsprozess und sind der Schwere der Straftat angemessen. Im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative verlangt Kinderschutz Schweiz, dass keine Altersbeschränkung bezüglich der Mindeststrafen gilt. Es geht nicht an, dass Kindern ab 12 Jahren dieser Schutz in gewissen Fällen verweigert wird.
18.052 Geschäft des Bundesrates - Volksinitiative 20.06.2019

Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie

Für eine gute Entwicklung und den Schutz des Kindes ist es in den ersten Wochen nach seiner Geburt wichtig, dass beide Elternteile präsent sind. Da ein Elternurlaub fehlt, braucht es zumindest einen Vaterschaftsurlaub.

Kinderschutz Schweiz fordert den Ständerat dazu auf, dem Volk und den Kantonen die Annahme dieser Initiative zu empfehlen.

Die Initiative verlangt die Einrichtung einer Vaterschaftsversicherung, die Vätern einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ermöglicht, der über die Erwerbsersatzordnung finanziert werden soll. Aus der Sicht der Entwicklungspsychologie spielen der Aufbau und die Stärkung der Bindung zu den Eltern in der frühkindlichen Phase (0–8 Jahre) eine grundlegende Rolle. Es ist entscheidend, dass so rasch wie möglich schützende und solide Beziehungen mit den wichtigsten Bezugspersonen geknüpft werden können, also auch mit dem Vater. Dazu ist die Präsenz beider Elternteile notwendig, die gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind (Art. 18 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes). Um die Eltern dabei zu unterstützen, muss der Staat geeignete Massnahmen wie etwa einen Elternurlaub oder zumindest einen Vaterschaftsurlaub einführen.
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