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Empfehlungen an das Parlament zur Sommersession 2018

Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen: Kinderschutz Schweiz unterstützt die Revision
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Sommersession 2018: Empfehlungen an das ParlamentPDF 0.2 MB
Kurzempfehlungen Nationalrat
WBK-N. Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) will das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung über den 31. Januar 2019 hinaus um vier weitere Jahre verlängern. Mit dem Impulsprogramm des Bundes wird das Ziel verfolgt, die Schaffung von Tagesbetreuungsplätzen für Kinder zu fördern und den Eltern so zu ermöglichen, Familie und Beruf oder Ausbildung besser miteinander zu vereinbaren. Die WBK-N hat dazu einen Erlassentwurf erarbeitet, dem die WBK des Ständerats bereits zugestimmt hat. Der Nationalrat berät den Erlassentwurf nun in erster Lesung.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Initiative Folge zu geben.
SPK-S. Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme
Mit der Motion der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) soll der Bundesrat beauftragt werden, punktuelle Anpassungen beim Status der vorläufigen Aufnahme vorzuschlagen. Damit sollen die höchsten Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt für Personen beseitigt werden, die für längere Zeit in der Schweiz bleiben. Insbesondere zu prüfen seien die Änderung des Begriffs «vorläufige Aufnahme» und Erleichterungen beim Kantonswechsel zwecks Erwerbstätigkeit. Grundsätzlich soll der heutige Status der vorläufigen Annahme aber beibehalten werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion 18.3002 der SPK-S anzunehmen.
SPK-N. Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers
In der Vorgeschichte dieses Postulats hat die Kommission für Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) vom Bundesrat mit der Motion 18.3005 «Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers» Massnahmen und Gesetzesänderungen in verschiedenen Bereichen gefordert, insbesondere betreffend die Sozialversicherungen, die Gesundheitsversorgung, die Erwerbstätigkeit und die Wohnsituation von Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) sowie betreffend den Datenaustausch zwischen staatlichen Stellen und die Kriterien für die Regularisierung. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) kam in ihrer Beratung der SGK-N-Motion 18.3005 zum Schluss, dass es weitere Abklärungen braucht, um die Folgen dieser Motion abzuschätzen. Aus diesem Grund reichte die SPK-N das Postulat 18.3381 «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» ein. Die SGK-N hat als Antwort auf das SPK-N-Postulat die ursprüngliche SGK-N-Motion zurückgezogen. Der Nationalrat wird nun als Erstrat das SPK-N-Postulat 18.3381 «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» behandeln.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Annahme des Postulats 18.3381.
Kurzempfehlungen Ständerat
Schutz gewaltbetroffener Personen. Bundesgesetz
Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Im Oktober 2017 verabschiedete er die Botschaft zu verschiedenen Anpassungen des Zivilgesetzbuchs (ZGB), der Zivilprozessordnung (ZPO), des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Die Vorlage ermöglicht namentlich eine elektronische Überwachung von Personen, gegen die aufgrund von Gewalt, Drohungen oder Stalking ein Rayon- oder Kontaktverbot angeordnet wurde. Zudem sollen prozessuale Hürden im zivilrechtlichen Gewaltschutz abgebaut werden: So sollen Personen, die mit dem Gewaltschutz betraut sind, die nötige Weiterbildung erhalten. Den Opfern sollen keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden, und sie sollen nicht mehr die ganze Verantwortung des Entscheides über eine Sistierung oder Einstellung eines Strafverfahrens tragen müssen.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und den Entwurf mit den nachfolgenden Anpassungen anzunehmen.
WBK-N. Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen
Mit der Motion will die WBK-N den Bundesrat beauftragen, die Zuständigkeit für die Umsetzung und Finanzierung von Bildungsmassnahmen für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene gemeinsam mit den Kantonen zu klären und die Bundesbeiträge an die Integrationsleistungen, die durch die Regelstrukturen im Bildungsbereich erbracht werden, substanziell zu erhöhen. Die Finanzierung der zusätzlichen Integrationsleistungen soll über das Budget des Staatsekretariats für Migration garantiert werden. Der Nationalrat hat der Motion bereits zugestimmt.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Annahme der Motion.
Kanton Schaffhausen. Verankerung einer Beschwerdelegitimation des kostenpflichtigen Gemeinwesens gegenüber Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen der KESB im ZGB
Der Kanton Schaffhausen fordert den Bund auf, in Art. 450 ZGB (Beschwerdeobjekt und Beschwerdebefugnis) die Beschwerdebefugnis des kostenpflichtigen Gemeinwesens gegenüber Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen der KESB zu verankern.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Initiative keine Folge zu geben.