Empfehlungen an das Parlament zur Herbstsession 2022

Jugendschutz in den Bereichen Film & Videospiele, Krisenzentren für Opfer von Gewalt, Analyse der Standards bei der schulischen Sexualaufklärung in der Schweiz – viel Wichtiges im Bereich Kindesschutz!

Kurzempfehlungen Nationalrat

20.069 14.09.2022

Geschäft des Bundesrates: Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Bundesgesetz (Differenzen)

Die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen leistet einen wichtigen Beitrag zum besseren Schutz vor Gewalt.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, in den Differenzen an den Beschlüssen des Nationalrates festzuhalten, insbesondere bei Art. 4 Bst. e und Art. 27a.

Für Kinder und Jugendliche ist eine hohe Medienkompetenz ein wichtiger Schutzfaktor: Je besser sie Inhalte und Angebote in Filmen, Videospielen und im Internet einschätzen können, desto eher können sie gefährdende Situationen vermeiden. Der Bund soll die kantonalen Aktivitäten unterstützen und ergänzen, etwa durch die fachliche Weiterentwicklung der Medienkompetenzförderung (Art. 4 Bst. e und Art. 27a). Gewisse Angebote bei In-Game-Käufen sind psychologisch so raffiniert gestaltet, dass Suchtgefahr und Verschuldung drohen. Jugendschutzregelungen müssen deshalb Regeln zum Umgang mit Mikrotransaktionen enthalten, und die Eltern müssen darauf sensibilisiert werden (Art. 5 Bst. h und Art. 11 Bst. cbis). Zudem müssen bei der Erarbeitung von Jugendschutzregelungen branchenunabhängige Expert:innen mit einbezogen werden, damit neben der brancheninternen wirtschaftlichen Sicht auch die Interessen der Kinder und Jugendlichen einfliessen (Art. 5 Bst. g und Art. 10 Abs. 1 Bst. f).
22.3877 29.09.2022

Po. WBK-NR: Analyse der Standards im Bereich der schulischen Sexualaufklärung in der Schweiz

Alle Kinder haben ein Recht auf eine altersgemässe Sexualaufklärung, die zur Prävention sexualisierter Gewalt beiträgt. Es ist deshalb wichtig, einen Gesamtüberblick über die schulische Sexualaufklärung zu erhalten.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat anzunehmen.

Jährlich sind in der Schweiz Hunderte Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen. Eine gute schulische Sexualaufklärung auf allen Schulstufen kann viel zur Prävention, Enttabuisierung und Aufdeckung dieser Gewalt beitragen. Es bestehen in der Praxis aber grosse Unterschiede bei der Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe. Beispielsweise werden Lehrkräfte dabei nicht überall in gleichem Umfang durch Präventionsprogramme und ausserschulische Leistungserbringer unterstützt, und es wird mit qualitativ unterschiedlichem pädagogischem Material gearbeitet. Ein Gesamtüberblick darüber, wie es um die Quantität und Qualität der schulischen Sexualaufklärung steht, ob Lehrpersonen die notwendige Ausbildung dazu erhalten und ob sich das pädagogische Material zur Thematisierung sexualisierter Gewalt eignet, ist deshalb höchst relevant und soll vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt werden.

Kurzempfehlungen Ständerat

22.3234 27.09.2022

Mo. Carobbio Guscetti: Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt

Nach einer Gewalttat sollten Betroffene eine spezialisierte Ersthilfe erhalten. Es ist an der Zeit, die gute Praxis aus den Kantonen als Basis für schweizweite Standards zu nutzen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Von sexualisierter oder anderer Gewalt betroffene Personen – auch Jugendliche – sollen sich niederschwellig von spezialisiertem Personal untersuchen und behandeln lassen können. In Krisenzentren für Gewaltopfer ist psychologische Soforthilfe sowie die wichtige vorbeugende Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten verfügbar. Der niederschwellige Zugang, die Spezialisierung und die enge Verbindung zu den Opferhilfestellen verbessern die Hilfe an das Opfer und erhöhen die Erfolgsaussichten in der Strafverfolgung. Mit der Schaffung verbindlicher Standards und Grundlagen könnte der Bund viel dazu beitragen, dass spezialisierte Krisenzentren, die in einigen Kantonen schon vorhanden sind, künftig im ganzen Land geschaffen werden könnten.
22.3355 27.09.2022

Mo. Michel: Strafrechtliches Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen an Kindern mit einer angeborenen Variation der Geschlechtsmerkmale (Intergeschlechtlichkeit)

Irreversible chirurgische oder hormonelle Eingriffe an nicht urteilsfähigen Kindern mit einer Variation der Geschlechtsentwicklung müssen strafrechtlich verboten werden, um sie vor unnötigen Behandlungen zu bewahren.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Wie vom UN-Kinderrechtsausschuss empfohlen, muss verboten werden, dass urteilsunfähige intergeschlechtliche Kinder unnötigen medizinischen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen unterzogen werden, wenn diese Eingriffe sicher aufgeschoben werden können, bis das Kind in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu fällen. Die Zustimmung zu medizinischen Massnahmen ist ein höchstpersönliches Recht, das ein urteilsfähiges Kind alleine ausüben kann. Das in der Motion geforderte strafrechtliche Verbot trägt dazu bei, die Rechte von intergeschlechtlichen Kindern zu wahren, bis sie sich zu den möglichen Eingriffen äussern können.
20.3374 29.09.2022

Mo. NR (Gugger): Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen.

Artikel 197 Absatz 1 StGB verbietet es, unter 16-jährigen Kindern pornografische Inhalte zugänglich zu machen. Es müssen neue technische Lösungen umgesetzt werden, um die Einhaltung dieses Verbots zu gewährleisten.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Kinder und Jugendliche entwickeln ihre eigene Sexualität. Mit der schnell und einfach zugänglichen Pornografie im Internet werden sie jedoch direkt mit einer anderen Sexualität konfrontiert, nämlich mit derjenigen der Erwachsenenpornografie, die ein verzerrtes Bild von Sexualität vermittelt. Der Zugang zu pornografischem Material muss daher erschwert werden, um Kinder und Jugendliche in der Entwicklung ihrer Sexualität zu schützen. Die in der Motion vorgeschlagene Lösung ist ein möglicher Weg dazu.
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