Empfehlungen an das Parlament zur Herbstsession 2021

Pädosexuelle Gewalt im Internet ist so verbreitet wie noch nie. Die Strafverfolgung in den Kantonen löst dieses schweizweite Problem nicht allein. Es braucht einen griffigen nationalen Aktionsplan, der das Problem in der ganzen Tragweite angeht.

  • Herbstsession 2021: Kurzempfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

19.4016 14.09.2021

Po. Feri: Sexuelle Gewalt an Kindern im Internet

Die Pädokriminalität im Internet nimmt stark zu. Ein Bericht soll aufzeigen, wie die Rolle des fedpol im Kampf gegen dieses Phänomen gestärkt werden kann.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat anzunehmen.

Das Bundesamt für Polizei spielt bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet eine zentrale Rolle: fedpol ist die Schnittstelle von internationalen Meldenetzwerken und kantonalen Polizeikorps, übernimmt die Triage des gemeldeten Materials und unterstützt die Kantone. Jüngste Untersuchungen – etwa die Überprüfung der Wirksamkeit der Bekämpfung von Cyber-kriminalität durch die Eidg. Finanzkontrolle vom 7. April 2021 – zeigen jedoch auf, dass zum Nachteil einer wirksamen Bekämpfung dieser Verbrechen die Rolle von fedpol und die einzusetzenden Ressourcen teilweise ungeklärt sind.
19.4105 14.09.2021

Po. Regazzi: Die Täter vor dem Live-Streaming eines Kindsmissbrauchs stoppen

Der Bundesrat soll die nötigen Massnahmen, Strategien und den rechtlichen Handlungsbedarf für die Bekämpfung des Live-Streamings von sexueller Gewalt an Kindern aufzeigen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat anzunehmen.

Es ist abscheulich: Erwachsene in der Schweiz bezahlen dafür, dass jemand anderes in der Schweiz oder irgendwo auf der Welt sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt und die Auftraggeber per Live-Streaming im Internet oder via Messengerdienste zuschauen lässt. Die Bekämpfung dieser Verbrechen ist sehr schwierig. Der Bundesrat soll beauftragt werden, zu prüfen, mit welchen Massnahmen das Live-Streaming von sexueller Gewalt an Kindern bekämpft werden kann. Der Bericht soll neben den erforderlichen Massnahmen und Strategien auch den rechtlichen Handlungsbedarf aufzeigen und so die Bekämpfung des Live-Streamings von sexueller Gewalt stärken.
19.4349 21.09.2021

Mo. Bulliard: Nationaler Aktionsplan gegen pädosexuelle Gewalt im Internet

Ein nationaler Aktionsplan ist nötig, um Massnahmen gegen pädosexuelle Gewalt im Internet schweizweit zu koordinieren und das vielschichtige Problem umfassend anzugehen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Pädosexuelle Gewalt im Internet war noch nie so verbreitet und so leicht zugänglich wie heute. Es waren noch nie so viele Missbrauchsabbildungen im Umlauf wie jetzt, und diese Menge wächst weiterhin stark. Die Täter- und Opferidentifikation wird damit enorm erschwert. Die Schweiz kann nur schlagkräftig gegen pädosexuelle Gewalt im Internet vorgehen, wenn neben allen beteiligten Strafverfolgungsbehörden auf Kantons- und Bundesebene auch Akteure aus Prävention und Technik in die Bekämpfung der pädosexuellen Gewalt im Internet einbezogen werden. Diese Zusammenarbeit muss in einem nationalen Aktionsplan festgehalten werden, der die rasanten Entwicklungen berücksichtigt, konkrete Zuständigkeiten und verbindliche Massnahmen festlegt und benötigte Ressourcen nennt.
19.4632 27.09.2021

Mo. Bulliard: Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung steht gemäss der Kinderrechtskonvention (Art. 19) allen Kindern zu. Es ist höchste Zeit, dass auch Kinder in der Schweiz uneingeschränkt von diesem Schutz profitieren können.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Körperliche Züchtigungen in der Familie gelten nach Bundesgerichtsentscheiden nur als physische Gewaltakte, wenn sie ein gewisses, von der Gesellschaft akzeptiertes Mass überschreiten und wiederholt vorkommen. Dieses Mass kann jedoch nur vage bestimmt werden und gibt Gerichten Interpretationsspielräume, die zu einer Rechtsunsicherheit führen. Diese unklare rechtliche Situation begünstigt, dass viele Erziehungsberechtigte psychische und körperliche Formen der Gewalt nicht als solche erkennen. Die Evidenz dafür, dass bereits sogenannt leichte körperliche oder psychische Gewalt negative Auswirkungen auf Kinder hat, wächst stetig. Ein positiv formuliertes Recht auf gewaltfreie Erziehung im ZGB – das nicht auf Verbote und Bestrafung abzielt – trägt dazu bei, die rechtliche Lage für alle zu klären, für das Thema zu sensibilisieren und die Kinder besser zu schützen.

Kurzempfehlungen Ständerat

20.3687 27.09.2021

Mo. Nationalrat (Feri): Social-Media-Kampagne gegen Cybermobbing

Bis zu 40 000 Kinder und Jugendliche sind von regelmässigem Mobbing betroffen. Der Bund soll sich mit einer wirksamen Präventionskampagne auf Social Media engagieren.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.

Die Folgen von Mobbing und Cybermobbing sind für die Betroffenen gravierend: Die Opfer leiden unter psychischen und psychosomatischen Beschwerden, die bis ins Erwachsenenalter nachwirken können. Auch Täter und Täterinnen haben an den negativen Folgen ihres Tuns letztlich schwer zu tragen. Eine nationale Kampagne kann Kinder und Jugendliche für die negativen Folgen von Mobbing und Cybermobbing sensibilisieren und so viel Leid verhindern. Eine Social-Media-Kampagne ist zielgruppenorientiert, günstig und effizient. Sie soll die Kinder direkt dort ansprechen, wo sie online unterwegs sind – also nicht auf einer Website, sondern auf Apps wie TikTok, Instagram oder Snapchat.
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