Empfehlungen an das Parlament zur Herbstsession 2020

Soll der Vaterschaftsurlaub nach seiner erhofften Annahme am 27. September für drei Jahre verschoben werden? Sicher nicht! Kinderschutz Schweiz sagt klar Nein zur Motion 20.3415, die genau dies zur Folge hätte.

  • Herbstsession 2022: Kurzempfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

13.478 Parlamentarische Initiative Romano 23.09.2020

Einführung einer Adoptionsentschädigung

Der finanziell entschädigte Adoptionsurlaub ist im Interesse des Kindes und der Eltern. Er bedeutet eine grosse Unterstützung beim Aufbau der Eltern-Kind-Beziehung.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und ihr mit den obigen Änderungen in Art. 16i Abs. 1 lit. a (Alter) sowie Art. 16k Abs. 2 und 3 EOG und Art. 329g Abs. 1 OR (Urlaubsdauer) zuzustimmen.

Eine Adoption ist für Kind und Eltern ein prägendes, einschneidendes Ereignis. Für das Wohl des Kindes ist es äusserst wichtig, dass rasch liebevolle und gefestigte Beziehungen aufgebaut werden können. Die elterliche Anwesenheit und Verfügbarkeit ist dabei grundlegend. Die zwei vorgesehenen Wochen sind dafür zu kurz. Ein Urlaub von 14 Wochen ist angemessen, um die Entwicklung von soliden Beziehungen zu ermöglichen und das Kindeswohl im Adoptionsprozess ausreichend zu berücksichtigen, wie dies Art. 3 und 21 der UNO-Kinderrechtskonvention verlangen. Aufgrund ihres Entwicklungsstandes und ihrer Abhängigkeit von den Eltern ist dies bei kleinen Kindern (0 bis 8 Jahre) von besonderer Bedeutung. Die Alterslimite muss dementsprechend auf mindestens 8 Jahre erhöht werden.
19.3633 Motion Ständerat (Noser) 23.09.2020

Ombudsstelle für Kinderrechte

Der finanziell entschädigte Adoptionsurlaub ist im Interesse des Kindes und der Eltern. Er bedeutet eine grosse Unterstützung beim Aufbau der Eltern-Kind-Beziehung.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.

Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden juristischen Verfahren oder Verwaltungsmassnahmen angehört zu werden (z.B. Art. 12 UNO-KRK, Art. 11 Abs. 2 BV). Sie können ihre Rechte aber nur wirksam ausüben, wenn sie Zugang zu Informationen und juristischer Beratung über diese Rechte und die Verfahren haben. Kinder brauchen auch beim Zugang zur Justiz besonderen Schutz. Ihre Mitbestimmung hilft ihnen, dem Gefühl der Ohnmacht in schwierigen Lebenssituationen wie der Scheidung ihrer Eltern oder einer Fremdplatzierung zu begegnen. Werden sie einbezogen, können sie solche Ereignisse besser verarbeiten und sich trotz den Umständen gesund entwickeln. Ihre Resilienz wird gestärkt. Der Bund soll deshalb seine zivil-, straf- und ausländerrechtliche Gesetzgebungskompetenz nutzen und Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte erarbeiten. Eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte als starke Institution ist unabdingbar. Sie wird zwischen den Kindern und Jugendlichen und den staatlichen Stellen vermitteln, ist mit einem Auskunftsrecht ausgestattet und kann Empfehlungen aussprechen.

Kurzempfehlungen Ständerat

19.301 Standesinitiative Tessin 08.09.2020

Erhöhung des Strafmasses für Straftaten im Zweiten Buch, Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches

Die Erhöhung des Strafmasses, die Festlegung einer Mindeststrafe für strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern sowie Präventions- und Sensibilisierungskampagnen dienen dem Schutz der sexuellen Unversehrtheit der Kinder.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Standesinitiative Folge zu geben.

Die Standesinitiative will das Strafmass für strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern erhöhen. Zudem fordert sie eine Präventionskampagne zur Bekämpfung der Pädokriminalität und eine Sensibilisierungskampagne zur sexuellen Selbstbestimmung von Kindern. Sexuelle Handlungen mit Kindern sind keine Bagatelldelikte. Erwachsene dürfen ihre sexuellen Bedürfnisse keinesfalls zulasten der gesunden Entwicklung der Kinder befriedigen. Kinder haben das Recht auf besonderen Schutz ihrer sexuellen Unversehrtheit. Die vorgeschlagenen Massnahmen machen dies deutlich und entfalten präventive Wirkung.
17.412 Parlamentarische Initiative Aebischer Matthias 09.09.2020

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter

Dank der finanziellen Unterstützung können die Kantone mit Programmen im Bereich der frühen Kindheit konzeptuelle Grundlagen schaffen sowie ihre Angebote weiterentwickeln und erweitern.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Für die Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre die wichtigsten, doch sind die Angebote im frühkindlichen Bereich regional in sehr unterschiedlichem Ausmass vorhanden. Die geförderten kantonalen Programme werden helfen, Lücken im Angebot zu erkennen und zu schliessen. Sie sollten stets das «körperliche und geistige Wohlbefinden» der Kinder zum Ziel haben (Art. 2 KJFG). Dies umfasst die Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen und frühzeitige Interventionen durch entsprechend ausgebildete Fachpersonen. So können die neuen Programme zu einem verbesserten Kindesschutz beitragen.
20.3415 Motion Kuprecht 21.09.2020

Moratorium für EO- und ALV-Vorlagen und andere neue Sozial- und Fürsorgeleistungen

Es muss verhindert werden, dass die Corona-Krise die Kinder noch mehr beeinträchtigt. Die Inkraftsetzung von bereits verabschiedeten Vorlagen, die Familien unterstützen und Kinder schützen, darf nicht aufgeschoben werden. Es darf nicht auf Kosten der Schwächsten gespart werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Die Motion will die Inkraftsetzung von bereits verabschiedeten Leistungsausbauten insbesondere im Bereich der Erwerbsersatzordnung für die Dauer von drei Jahren aufschieben. Die Corona-Krise stellt die Schweiz zwar vor finanzielle Herausforderungen, aber sie ruft uns auch in Erinnerung, wie wichtig die familiären Bindungen sind. Die Vorlagen, die diese Motion im Visier hat, sind entscheidend für die Unterstützung von betroffenen Familien. Eltern eines schwer kranken oder verunfallten Kindes oder eines Neugeborenen, das nach seiner Geburt während längerer Zeit im Spital bleiben muss, müssen den erforderlichen Urlaub für die Betreuung ihres Kindes und eine Entschädigung im Rahmen der Erwerbsersatzordnung beziehen können, damit das finanzielle und vor allem das familiäre Gleichgewicht nicht gefährdet wird.
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