Empfehlungen an das Parlament zur Herbstsession 2019

Mit einer Aufhebung des Verbots der religiösen vor der zivilen Eheschliessung erleichtert man die religiöse Verheiratung von Kindern. Davor muss man Kinder schützen.

  • Herbstsession 2019: Kurzempfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

17.3693 Motion Page 10.09.2019

Aufhebung des Verbots, eine religiöse Eheschliessung vor der Ziviltrauung durchzuführen

Mit einer Aufhebung des Verbots der religiösen vor der zivilen Eheschliessung erleichtert man die religiöse Verheiratung von Kindern. Davor muss man Kinder schützen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Die Motion verlangt die Aufhebung von Art. 97 Abs. 3 ZGB, der eine religiöse Eheschliessung vor der Ziviltrauung untersagt. Dieser Artikel ist sehr wichtig zum Schutz von Kindern vor einer Kinderehe. Wenn man zulässt, dass eine religiöse vor der zivilen Trauung stattfinden kann, dann verliert der Staat seine Schutzfunktion bei der Eheschliessung. Damit vereinfacht man auf gefährliche Weise die religiöse Verheiratung von Kindern. Bereits jetzt gibt es eine Zunahme von Kinderehen in der Schweiz. Aus der Sicht von Kinderschutz Schweiz ist es darum gesetzgeberisch falsch, eine Aufweichung der Schutzbestimmung Art. 97 Abs. 3 ZGB anzustreben.
18.052 Geschäft des Bundesrates 11.09.2019

Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie. Volksinitiative

Für eine gesunde Entwicklung und den Schutz des Kindes ist es in den ersten Wochen nach seiner Geburt wichtig, dass beide Elternteile präsent sind. Da ein Elternurlaub fehlt, braucht es zumindest einen Vaterschaftsurlaub.

Kinderschutz Schweiz fordert den Nationalrat auf, dem Volk und den Kantonen die Annahme dieser Initiative zu empfehlen.

Aus der Sicht der Entwicklungspsychologie spielen der Aufbau und die Stärkung der Bindung zu den Eltern in der frühkindlichen Phase eine grundlegende Rolle. Es ist entscheidend, dass so rasch wie möglich schützende und solide Beziehungen mit den wichtigsten Bezugspersonen geknüpft werden können, also auch mit dem Vater. Dazu ist die Präsenz beider Elternteile notwendig, die gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind (Art. 18 der KRK). Um die Eltern dabei zu unterstützen, muss der Staat geeignete Massnahmen wie etwa einen Elternurlaub oder zumindest den von der Initiative verlangten vierwöchigen Vaterschaftsurlaub einführen.
19.3262 Postulat Gugger 23.09.2019

Geht es den Kindern gut, geht es der Schweiz besser

Mit einer Strategie im Bereich der frühkindlichen Förderung wird es möglich, Lücken und Defizite klar zu erkennen. Nur so können alle betroffenen Akteure angemessene Massnahmen ergreifen und umsetzen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Postulat zuzustimmen.

Das Postulat verlangt die Erarbeitung einer Strategie und eines Massnahmenpakets, mit welchen die frühkindliche Förderung gestärkt und verbessert werden soll. Die dafür erforderliche Bestandsaufnahme ermöglicht es, sich einen Gesamtüberblick über die heutige Situation zu verschaffen. Die frühkindliche Förderung beschränkt sich aber nicht auf den Bildungsbereich. Das Wohl des Kindes und seine gesunde Entwicklung muss im Zentrum aller Berufsgruppen stehen, die sich mit kleinen Kindern beschäftigen. Die geforderte Strategie wird zu einer weiteren Verbesserung des Kindesschutzes beitragen.

Kurzempfehlungen Ständerat

19.3633 Motion Noser 12.09.2019

Ombudsstelle für Kinderrechte

Kindern soll es möglich sein, sich über ihre Rechte zu informieren und in allen sie betref­fenden Belangen juristisch beraten zu werden. Für Erwachsene stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Auch für Kinder soll eine Ombudsstelle zugänglich sein.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Annahme der Motion.

Gemäss einschlägiger internationaler Verträge und Richtlinien hat das Kind ein Recht darauf, in allen juristischen Verfahren oder Verwaltungsmassnahmen, die es betreffen, angehört zu werden. Das Kind kann seine Rechte aber nur wirksam ausüben, wenn es Zugang zu Informationen und juristischen Beratungen über diese Rechte und die Verfahren hat. Die Mitbestimmung hilft Kindern dabei, ihrem Gefühl der Ohnmacht angesichts schwieriger Lebenssituationen, wie der Scheidung der Eltern oder Fremdplatzierungen, zu begegnen. Werden sie einbezogen, können sie solche Ereignisse besser verarbeiten und sich trotz der Umstände gesund entwickeln. Ihre Resilienz wird gestärkt. Der Bund soll deshalb seine zivil-, straf- und ausländerrechtliche Gesetzgebungskompetenz nutzen und Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte erarbeiten, wie es diese Motion verlangt.
18.091 Geschäft des Bundesrates 19.09.2019

Bundesgesetz über die Familienzulagen. Änderung

Die Familie ist der wichtigste Ort für ein Kind. Mit einer gesetzlichen Grundlage für Finanzhilfen des Bundes an Familienorganisationen werden Kinder geschützt.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Entscheid Ihrer Kommission zu folgen und der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.

Die Vorlage sieht unter anderem vor, eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Finanzhilfen an Familienorganisationen zu schaffen, die im Bereich Begleitung und Beratung von Familien sowie Elternbildung tätig sind. Es ist wichtig, die Unterstützung der Familienorganisationen durch den Bund auf eine entsprechende Rechtsgrundlage zu stellen. Die meisten dieser Angebote gehören zu den vom Bundesrat festgelegten Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie unterstützen die Familien und fördern und stärken Eltern in ihrer Erziehungskompetenz. Damit tragen sie zu einem besseren Schutz der Kinder bei und ermöglichen es, frühzeitig zu handeln und so einschneidendere Massnahmen zu verhindern oder zu beschränken.
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