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Empfehlungen an das Parlament zur Herbstsession 2018

Bundesgesetz über die Verbesserungen des Schutzes gewaltbetroffener Personen: Kinderschutz Schweiz unterstützt die Revision
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Herbstsession 2018: Empfehlungen an das ParlamentPDF 0.4 MB
Kurzempfehlungen Nationalrat
Schutz gewaltbetroffener Personen. Bundesgesetz
Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Im Oktober 2017 verabschiedete er die Botschaft zu verschiedenen Anpassungen des Zivilgesetzbuchs (ZGB), der Zivilprozessordnung (ZPO), des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Die Vorlage ermöglicht namentlich eine elektronische Überwachung von Personen, gegen die aufgrund von Gewalt, Drohungen oder Stalking ein Rayon- oder Kontaktverbot angeordnet wurde. Zudem sollen prozessuale Hürden im zivilrechtlichen Gewaltschutz abgebaut werden: So sollen Personen, die mit dem Gewaltschutz betraut sind, die nötige Weiterbildung erhalten. Den Opfern sollen keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden, und sie sollen nicht mehr die ganze Verantwortung des Entscheides über eine Sistierung oder Einstellung eines Strafverfahrens tragen müssen. Der Ständerat ist in der Sommersession 2018 auf die Vorlage eingetreten und hat den Entwurf mit Änderungen angenommen. Nun berät der Nationalrat die Vorlage.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und den Entwurf mit den nachfolgenden Anpassungen anzunehmen. Anpassungen für einen wirksamen Kinderschutz Die Situation von Kindern, die direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt betroffen sind, gilt es im Kontext häuslicher Gewalt stets in den Fokus zu rücken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen stärkt in weiten Teilen die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls im Sinne von Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Beispielsweise begrüsst es Kinderschutz Schweiz sehr, dass be- schuldigte Personen künftig für die Zeit der Verfahrenssistierung verpflichtet werden können, an einem Lernprogramm gegen Gewalt teilzunehmen (vgl. Änderung StGB, Art. 55a Abs. 2). In den folgenden Punkten verpasst es der Erlassentwurf jedoch, die Belange der betroffenen Kinder genügend zu regeln und Kindeswohlgefährdungen abzuwenden.
Fernmeldegesetz. Revision
Der Bundesrat will mit der vorliegenden Revision des Fernmeldegesetzes dem rasanten Wandel in der Telekommunikation Rechnung tragen. Sie soll ausserdem einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten sowie einen ausreichenden Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor Missbräuchen garantieren. Das Gesetz bezweckt neu insbesondere, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste zu schützen. Der Nationalrat berät den Erlassentwurf in erster Lesung.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und den Entwurf mit der folgenden Änderung anzunehmen.
Anstossfinanzierung für Unterkünfte für von häuslicher Gewalt betroffenen Personen
Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, zu prüfen, ob eine Anstossfinanzierung durch den Bund, so wie sie zur Finanzierung von Kitas praktiziert wird, eine Option für Frauen-, Kinder- und Männerhäuser wäre.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Annahme des Postulats 16.3695.
Kurzempfehlungen Ständerat
WBK-N. Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) will das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung über den 31. Januar 2019 hinaus um vier weitere Jahre verlängern. Mit dem Impulsprogramm des Bundes wird das Ziel verfolgt, die Schaffung von Tagesbetreuungsplätzen für Kinder zu fördern und den Eltern so zu ermöglichen, Familie und Beruf oder Ausbildung besser miteinander zu vereinbaren. Die WBK-N hat dazu einen Erlassentwurf erarbeitet, dem die WBK des Ständerats und der Nationalrat bereits zugestimmt haben. Der Ständerat berät den Erlassentwurf nun in erster Lesung.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Initiative Folge zu geben und dem Erlassentwurf zuzustimmen.
ADHS ist keine Krankheit. Die wirklichen Ursachen müssen nun angepackt werden.
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die wirklichen Ursachen, die sich hinter der «Diagnose» ADHS verbergen, angepackt werden und damit die viel zu hohe Verschreibungspraxis in der Deutsch- und Westschweiz massiv reduziert wird.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.
WBK-N. Zugewanderte Jugend- liche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen und WBK-S. Integration von spät zugewanderten Jugendlichen
Mit der Motion 16.3911 will die WBK-N den Bundesrat beauftragen, die Zuständigkeit für die Umsetzung und Finanzierung von Bildungsmassnahmen für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene gemeinsam mit den Kantonen zu klären und die Bundesbeiträge an die Integrationsleistungen, die durch die Regelstrukturen im Bildungsbereich erbracht werden, substanziell zu erhöhen. Die Finanzierung der zusätzlichen Integrationsleistungen soll über das Budget des Staatsekretariats für Migration garantiert werden. Der Nationalrat hat der Motion bereits zugestimmt. Die WBK-S empfiehlt die Motion nun zur Ablehnung, da sie mit der Verabschiedung der Integrationsagenda weitgehend erfüllt sei. Die Integrationsagenda wurde am 30. April 2018 von Bund und Kantonen verabschiedet und soll im Frühjahr 2019 umgesetzt werden. Sie bezweckt, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt zu integrieren. Im Gegenzug hat die Kommission im Juni 2018 die Motion 18.3707 eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Lösung für die Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, EFTA- und Drittstaaten zu erarbeiten, die sich in der Zielsetzung an der Integrationsagenda orientiert. Die beiden Motionen werden gemeinsam behandelt.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Annahme beider Motionen.